Buchauszug: ʿAmr ibn Bahr al-Jāhiz – Die Byzantiner und ihre Religion

«[…] Wenn wir uns nunmehr den Byzantinern zuwenden, so finden wir, daß sie Ärzte, Philosophen und Astronomen sind, dass sie die Grundregeln der Musik beherrschen, die Herstellung von Waagen verstehen und es in der Bildhauerei zu höchster Vollendung gebracht haben. […] In der Baukunst gibt es keine wie sie, und im Drechseln, Tischlern und im Handwerk haben sie nicht ihresgleichen. Zudem besitzen sie ein (geoffenbartes) Buch und bilden eine Religionsgemeinschaft. […]

Und trotz all diesen Fähigkeiten sind sie der Ansicht, dass es drei Götter gibt, von denen zwei verborgen sind und nur einer sich gezeigt hat. Wie die Lampe Öl, einen Docht und einen Behälter braucht, so ist bei ihnen das Wesen Gottes (dreigeteilt).

Sie behaupten, dass ein Geschöpf zum Schöpfer geworden ist, dass ein Sklave sich zum Herrn gewandelt hat und dass ein geschaffenes (Wesen) sich in ein von Ewigkeit her bestehendes verändert hat, dass es aber danach getötet und gekreuzigt wurde, dass es verschwand und man auf sein Haupt eine Dornenkrone setzte; dann sei es nach seinem Tod wieder lebendig geworden.

Wenn er aber seinen Dienern erlaubte, ihn gefangen zu nehmen und zu fesseln, und ihnen die Gewalt gab, ihn zu töten und zu kreuzigen, so nur, damit er selbst die Leiden seiner Söhne teile und es ihnen schmackhaft mache, ihm ähnlich zu werden, auf dass sie alles (Böse), das ihnen angetan wird, für gering erachten, sie sich nicht brüsten mit ihren Taten und sich bemühen, so viel wie möglich für ihren Herrn zu tun.

Ihre Entschuldigung ist größer als ihr Vergehen. Wenn wir das, (was wir berichtet haben) nicht mit eigenen Augen gesehen und mit eigenen Ohren gehört hätten, würden wir es nicht für wahr halten und nicht annehmen, dass ein Volk von Theologen, Ärzten, Astronomen, Diplomaten, Mathematikern und Leuten, die in jedem Handwerk geschickt sind, vorgibt, ein Mensch, von dem man sah, wie er aß und trank, harnte und sich entleerte, hungerte und dürstete, sich ankleidete und sich auszog, wuchs und abnahm, dann getötet und, wie sie behaupten, gekreuzigt wurde, sei ein Herr und Schöpfer, von Ewigkeit und unerschaffen, der die Lebenden sterben lässt und die Toten auferweckt.»

(ʿAmr ibn Bahr al-Jāhiz, [159-255 n. H.], al-Ahbar (wa-kaifa tasihh) in Lughat al-`Arab IX, S 174-180, übertragen in die deutsche Sprache von Walter W. Müller, in Arabische Geisteswelt – ausgewählte und übersetzte Texte von al-Jahiz, Artemis Verlag, ©1967, Seite 62-64)

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

Ein Gedanke zu „Buchauszug: ʿAmr ibn Bahr al-Jāhiz – Die Byzantiner und ihre Religion

  1. Durch die Grundrechte-Charta der Europäischen Union ist das Töten von Menschen bei Aufständen erlaubt. »Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr«, sagte dazu der Staatsrechtler Prof. (em.) Karl Albrecht Schachtschneider.

    Nennenswerte Reaktionen oder einen Aufschrei in der Mainstream-Presse gibt es in Bezug auf diesen skandalösen Umstand bis heute nicht. Auch nicht von unseren »Gutmenschen-Politikern«, die ansonsten ja so bedacht auf die Einhaltung der Menschenrechte sind. Aber offensichtlich gilt dies nur, wenn man mit dem Finger auf andere zeigen kann.

    Doch es ist Fakt: Die Todesstrafe kann in der EU wieder eingeführt werden und auch auf Demonstranten darf im Krisenfall scharf geschossen werden.

    Das Amtsblatt der Europäischen Union (C 303/17 bis 303/18 vom 14.12.2007) veröffentlichte Erläuterungen zur Charta der Grundrechte in Bezug auf die Todesstrafe. Darin heißt es in Bezug auf Artikel 2 Absatz 2 Recht auf Leben: »Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

    a) Jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

    b) Jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemandem, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

    c) Einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.«

    In der Erläuterung zu Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK (Europäische Menschenrechts-Konvention) heißt es unumwunden: »Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden …«

    Jeder Staat der Mitglied von EU sein will, muss den Lissabonner Vertrag unterschreiben. Darin sind heftige Gesetze, eins davon ist, wenn in der EU ein Ausnahmezustand entsteht, greift die EU Polizei ein und sie haben eine Vollmacht über alles, sie dürfen auf Zivilisten schon nur bei Verdacht schiessen. Wenn man jetzt alles multipliziert, die ganze Islam Hetze Kampagne, durch die Zionistische Medien und den Politiker, erkennt man den die Ziele dieser Leute.

    Bruder entschuldige das ich auf diese weise dich anschreibe.Ich habe keine e-mail adresse von deiner seite.Wäre nett wenn sie es ausarbeiten würden um der sache den letzten schliff zu geben.Bitte mache es Messer Scharf wie Gillte:)

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