«Das eigentliche Wesen des Königtums besteht darin, dass es einen für die Menschen notwendigen Zusammenschluss darstellt und Herrschaft und Gewalt, die beide sichtbarer Ausdruck des Zornes und der Tierähnlichkeit (der menschlichen Natur) sind, bedingt. Deshalb weichen die Anordnungen des Inhabers des Königtums meistens von dem ab, was rechtens ist, und fügen den Geschöpfen, die unter seiner Herrschaft stehen, Schaden in ihren weltlichen Angelegenheiten zu. Denn meist veranlasst er sie durch seine Wünsche und Begierden zu Dingen, die nicht in ihrem Leistungsvermögen liegen.
Das wird je nach den unterschiedlichen Absichten bei ihren Vorgängern wie Nachfolgern verschieden sein. Deshalb aber fällt es schwer, ihm Gefolgschaft zu leisten. Ungehorsam kommt auf, der zu Unruhe und Totschlag führt. Daher ist es unerlässlich, das man auf bestimmte politische Grundregeln zurückgreift, denen das Volk zustimmt und deren gesetzlichen Vorschriften es sich unterwirft. So war es bei den Persern und anderen Völkern der Fall. Ermangelt es der Dynastie an einer solchen Politik, ist ihre Macht instabil und kommt ihre Vorherrschaft nicht voll zur Wirkung.
«Auch bei denen, die früher dahingegangen sind, ist Allah so verfahren.» [Koran 33. 38; 62]
Wenn diese Grundregeln von den Weisen und Notabeln der Dynastie sowie deren klügsten Köpfen festgelegt wurden, handelt es sich um Politik auf rationaler Grundlage.
Kamen sie jedoch von Allah über einen Gesetzgeber, der sie übermittelt und als Gesetze etabliert, ist es Politik auf religiöser Grundlage, die für das Leben im Diesseits und im Jenseits von Nutzen ist.
Das ist so, weil das Ziel der Menschheit nicht nur in ihrem weltlichen Dasein liegt. Dieses ist oberflächlich und nichtig, denn es endet mit Tod und Untergang. Allah sprach:
«Meint ihr denn, wir hätten euch zum Zeitvertreib geschaffen?» [Koran 23. 115]
Das Ziel der Menschheit liegt vielmehr in ihrer Religion, durch die sie zur Glückseligkeit im Jenseits gelangt,
«den Weg Allahs, dem gehört, was im Himmel und auf der Erde ist.» [Koran 42. 53]
So kamen die religiösen Gesetze (stets) zu den Menschen, um sie in allen ihren Verhältnissen sowohl in Beziehung zu Allah als auch zu ihren Mitmenschen zu solchem Handeln zu veranlassen. Das trifft selbst auf das Königtum zu, das für den menschlichen Zusammenschluss natürlich ist. Die religiösen Gesetze führen es auf den Pfad der Religion, auf dass alles unter der Obhut des religiösen Gesetzes stehe.
Was vom Königtum an Gewalt, Herrschaft und Vernachlässigung des Zusammenhalts ausgeht, bedeutet Frevel und Unrecht und wird vom religiösen Gesetz missbilligt, wie auch von der politischen Weisheit. Und was vom Königtum an Politik und ihren gesetzlichen Vorschriften ausgeht (ohne dass es unter Obhut des religiösen Gesetzes steht), wird ebenfalls missbilligt, da es sich um Einsichten handelt, die des göttlichen Lichtes entbehren.
«Wem Allah kein Licht verschafft, der hat keines.» [Koran 24. 40]
Denn der (von Allah gesandte) Gesetzgeber (d.h. der Prophet Muhammad) weiß besser, was für das Volk gut ist, da für dieses die Dinge des Jenseits verborgen bleiben. Im künftigen Leben werden alle Taten der Menschen, seien es die des Königs oder anderer, auf sie (selbst) zurückfallen. Muhammad – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – sagte:
„Es sind die Taten, die zu euch zurückgeführt werden.“»
(Ibn Khaldun, Buch der Beispiele – Die Einführung/al-Muqaddima, übersetzt von Mathias Pätzold, Reclam-Verlag Leipzig ©1992, Seite 139-140)