Die Pflicht des Mannes, für die Ehefrau Kaffee im Haus zu haben

Kaffee ist mit einem Pro-Kopf-Verbrauch von 162 Litern jährlich das beliebteste Getränk in Deutschland, noch vor Mineralwasser und Bier. Sein Ursprung allerdings liegt in Kaffa/Äthiopien und wirklich kultiviert wurde sein Genuss zuerst im Orient.

«Kaffee ist das Gold des gewöhnlichen Mannes, und wie Gold bringt es jedem Menschen das Gefühl von Luxus und Adel.»

… schrieb ein Sheikh Abd al-Kadir im Jahre 1588 (n. Chr.) im ersten heute uns bekannten Manuskript über Kaffee. Etwa zu dieser Zeit trafen im Abendland auch die ersten Berichte ein, von Orientreisenden, die in arabischen Städten wie Aleppo die Kaffeekultur kennenlernten.

Aus dem 17. Jahrhundert ist mir folgendes muslimisches Rechtsurteil bekannt geworden, das ich gern mit euch teilen möchte. Imam ‘Uthman ibn Ahmad al-Najdi [bekannt als Ibn Qa-id] (gest. 1097 n. H.) schrieb nämlich in seinem hanbalitischen Fiqh-Werk „Hidayah al-Raghib Li Sharh ‘Umdah al-Talib“ folgendes zum Thema Kaffee:

«Und was den Kaffee angeht, so schreibt der Autor [al-Buhuti]:
„Es sollte (für den Ehemann) verpflichtend sein (ihn im Haushalt verfügbar zu haben), wenn (die Ehefrau) jemand ist, die ihn normalerweise zu trinken pflegt und (deshalb) darauf gewohntermaßen nicht verzichten kann und (ebenso wenn) es Teil ihrer Kultur ist.“»

[Quelle: https://www.facebook.com/hanbalimadhhab/posts/752710238217044]


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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

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