Materialien zur Geschichte der Wahaby – 04 – Verwaltung der Rechtspflege (3/3)

Ich will hier einige Gesetze der Wahaby erwähnen, welche auf den Koran und die Traditionen Mohammeds gegründet sind:

Ein haramy oder Räuber muss die gestohlenen Güter, oder ihren Wert zurückgeben; ist aber der Diebstahl ohne Anwendung von Gewalt ausgeführt worden, so kommt er ohne weitere Bestrafung davon, außer einer Buße in den Fiskus. Ist eine Tür erbrochen worden bei Ausführung des Raubes, so wird dem Diebe die Hand abgeschnitten.

Wer seinen Gegner in einem Streite mit Dolch, oder Pistole tötet, wird zum Tode verdammt. Tötet er ihn durch einen Schlag mit einem Stock, oder mit einem Stein, so wird er als Totschläger betrachtet und zahlt nur den Preis des Blutes, indem er nicht mit einer tödlichen Waffe versehen gewesen ist.

Der Preis des Blutes bei den Wahaby ist auf 100 weibliche Kamele festgesetzt worden, und zwar nach dem Verhältnisse, welches Abu Bakr aufgestellt hat.

Saud schätzte jedes Kamel auf 8 Spanische Dollars, und die festgesetzte Summe beträgt jetzt 800 Dollars.

Wer einem Wahaby flucht, oder ihn „Ungläubiger“ schimpft, zieht sich schwere Strafen zu. Die Schimpfworte werden bei den Wahaby mit großer Sorgfalt erwogen. Das schlimmste Schimpfwort, durch welches man noch nicht das Gesetz übertritt, besteht dann, jemand einen „Hund“ zu nennen. Ein gewöhnliches Schimpfwort ist, dass man sagt: „O Täter” (worunter nämlich so viel verstanden ist, als Übeltäter), oder: „O Unterlasser“ (d. h. nämlich, Unterlasser religiöser und geselliger Pflichten).

Die Blöcke, namens debabe, in welche die Füße der Gefangenen festgeschlossen werden, sind nur für die unteren Klassen. Saud hatte ein Gefängnis in seiner eigenen Behausung für Personen von Qualität und besonders für solche, die verurteilt waren, eine gewisse Summe zu zahlen, aber Armut vorschützen und sich der Entscheidung nicht fügen wollen. In manchen Fällen werden sie so lange eingekerkert, bis sie zahlen.

Die Vernachlässigung religiöser Pflicht wird immer streng bestraft. Ich habe bereits der Strafe Erwähnung getan, die auf Unterlassung des Betens gesetzt ist. Nachdem Saud Medinah genommen hatte, gab er einigen von seinen Leuten nach dem Gebet in der Moschee den Befehl, die Namen aller erwachsenen Einwohner der Stadt laut aufzurufen. Die Aufgerufenen mussten antworten und dadurch ihre Gegenwart beweisen. Er befahl ihnen dann, regelmäßig das Gebet zu besuchen, und, wenn einer von ihnen zwei, oder dreimal fehlte, so sendete Saud einige seiner Araber, die den Mann in seinem eigenen Hause prügeln mussten. In Mekka ließ er seine Leute, wenn die Stunde des Gebetes herannahte, mit großen Stöcken durch die Straßen ziehen und alle Einwohner mit Gewalt in die Moschee treiben. Dies war allerdings ein rauhes Verfahren, rechtfertigte sich aber durch die bekannte Irreligiosität der Bewohner von Mekka. Saud ist immer äußerst pünktlich gewesen, was die Unternehmung der Wallfahrt nach Mekka anlangt. Sobald es nur in seiner Macht stand, erschien er mit Tausenden seiner Araber, Männern und Weibern, an diesem heiligen Orte. Seine letzte Wallfahrt hat er im Jahr 1812 gemacht.

Saud gab sich Mühe, unter seinen Leuten der häusigen Ehescheidung Einhalt zu tun, die in geselliger und sittlicher Hinsicht so nachteilige Folgen bringt. Wenn er hörte, dass ein Araber sagte: „Ich schwöre bei der Scheidung.” so ließ er Denselben ausprügeln. Wenn jemand das Fasten des Ramadan ohne legitime Ursache brach, so hatte er das Leben verwirkt. Abd el Azyz, der noch weit strenger, als sein Sohn war, hat einst einen Araber wegen dieses Verbrechens hinrichten lassen. Öffentlich Tabak zu rauchen, ist verboten, aber es ist eine bekannte Sache, dass alle Bewohner von Nedschid in ihren Häusern diese Gewohnheit fortsetzen, ja selbst die Wahaby des Nachts in ihren Lagern. Bei der Einnahme von Mekka gab Saud den Befehl, dass alle Einwohner der Stadt ihre persischen Pfeifen (von den Arabern schische genannt) auf einen grünen Platz vor dem Hause bringen sollten, in welchem er wohnte. Nachdem daraus ein großer Haufen gebildet worden war, zündete er denselben nebst allem Tabak an, den er in den Kaufläden finden konnte. Einige Zeit nachher meldete ihm einer aus seinem Gefolge, dass die Bewohner von Mekka seine Befehle nicht achteten und noch immer rauchten. „Wo hast du sie rauchen sehen?” fragte Saud. „In ihren eigenen Häusern”, antwortete der Ankläger. „Weißt du nicht, erwiderte Saud, dass da geschrieben steht: Du sollst nicht ausspionieren die Geheimnisse der Häuser des Gläubigen.” Nachdem er diesen Spruch des Koran angeführt hatte, ließ er den Angeber durchprügeln, und von dem Rauchen in den Privatwohnungen wurde fernerhin keine Notiz genommen.

Die Mekkaner erinnern sich noch immer dankbar der trefflichen Mannszucht, welche Saud bei seinen häufigen Besuchen in Mekka unter seinen Truppen zu erhalten wusste, und besonders zu jener Zeit, als er die Stadt nahm. Mit derselben Aufmerksamkeit wacht er bei einer Unternehmung über seine Soldaten; und wer von ihm das Wort Aman, oder sicheres Geleit, erhält, kann sich vollkommen darauf verlassen, dass sich die Truppen nicht übel gegen ihn benehmen werden. Als ein Beispiel von der Ehrlichkeit der Wahaby wurde erwähnt, dass man einige von ihnen oft im Tempel zu Mekka bemerke, um sich nach den Eigentümern verlorener Dinge, die sie gefunden hatten und gern zurückgeben wollten, umzusehen.

Saud beschützte immer in seinem Gebiete den Verkehr, nur durfte er nicht mit denen getrieben werden, welche er ketzerische Muselmänner nannte. Der Hauptartikel des Verkehrs in Nedschid sind Lebensmittel, und hier kaufen nun die Stämme aus dem inneren der Wüste, was sie bedürfen. Und da Jahre der Teuerung oft eintreten, so speicherten reiche Leute große Quantitäten Getreide auf. Diese hatten von Saud nicht die geringste Störung zu erwarten, und er ließ sie, wenn die Zeit der Not eingetreten war, nach ihren Preisen verkaufen, wie schwer sie auch dem Armen fallen mochten; denn er sagte: Mohammed habe nie den Kaufleuten verboten, aus ihren Kapitalien den möglich größten Gewinn zu ziehen.

Wucher und Geld auf Zinsen zu leihen (was unter den Beduinen nicht ungewöhnlich ist), verbot er unter schweren Strafen, indem es der ausdrücklichen Fassung des Gesetzes entgegen sei. Wenn Geld verliehen wurde, so bestanden die Bedingungen gewöhnlich darin, den Verlust mit zu tragen, aber auch die Hälfte des Gewinnes zu ziehen.

Die Wahaby besitzen kein selbstgeprägtes Geld. Dollars sind allgemein im Umlauf, und Artikel von geringem Werte werden nach Getreidemaßen geschätzt, oder mit den alten Kupfermünzen der Imam’s von Jemen gekauft. Venetianische Zechinen[1] werden auch genommen, aber keine einzige türkische Münze. Wenn während des letzten Krieges in Hedschaz die Wahaby türkische Soldaten töteten und plünderten und in den Taschen derselben türkische Piaster fanden, so warfen sie dieselben mit Verachtung auf die Erde.

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[1] Eine Goldmünze, die in ganz Europa verbreitet war

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

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