„Gerade unter diesem Aspekt der Manieren ist Toleranz in religiösen Fragen niemals ein Recht, auf das der Nichtreligiöse pochen darf, sondern eine beträchtliche moralische Leistung, die mit Dankbarkeit quittiert zu werden verdient. Vielmehr hat die Hindu- oder Muslim- oder Sikh-Gemeinschaft, die Andersgläubigen den Zutritt zu ihren heiligen Stätten verbietet, ein Recht zu einem solchen Ausschluß, und keine kunsthistorischen Interessen und kein Bildungsbedürfnis des kamerabewehrten Weltreisenden können diesem Recht etwas abhandeln.[…] Wer Religion ernst nimmt, wird daran nichts auszusetzen finden, und wer es nicht tut, hat keine andere Behandlung verdient.“
– Asfa-Wossen Asserate (Manieren, S.112f.)