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Artikel aus eigener Feder

3. Frage eines "Kritikers"

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von Yahya ibn Rainer

3. Warum steht nach islamischem Recht auf Apostasie (Abfall vom Glauben, Austritt aus dem Islam) die Todesstrafe?

Mein Versuch einer Antwort:

Es handelt sich hier um eine rein theologische Frage, welche auch nur rein theologisch beantwortet werden kann. Diese Antwort wird den "Kritiker" mit höchster Wahrscheinlich wohl nicht befriedigen, da er ja mit dem Hintergrund fragt "warum" es im islamischen Recht so praktiziert wird. Die einzige Antwort darauf kann nur sein, "Weil es so in den islamischen Quellen gefordert wird!". Die Quellen zur Herleitung von Urteilen im islamischen Recht sind in erster Linie der Quran und die Sunnah. Weitere Quellen sind in den 4 verschiedenen islamischen Rechtsschulen unterschiedlich geregelt. In der hanbalitischen Rechtsschule kommt als dritte Quelle noch der Ijma' (Übereinstimmung der Rechtsgelehrten) hinzu, der Qiyas (Analogieschluss) ist nicht verbindlich, wird aber in Ausnahmen akzeptiert. Die schafiitische Rechtsschule gleicht in der Quellenabfolge der hanbalitischen, mit dem Unterschied, dass der Qiyas als verbindlich gilt. Die hanefitische Rechtsschule kennt neben den Quellen Quran, Sunnah, Ijma' und Qiyas noch Istihsan ("das Fürguthalten") und Ra'y (die freie 'quellenunabhängige' Meinungsäusserung), welche aber heute wohl nicht mehr oder nur selten Anwendung finden. Die malikitische Rechtsschule kennt wohl die meisten Quellen in der Herleitung von Urteilen. Hier sind zu nennen Quran, Sunnah, Ijma', Qiyas, Sunnat al-Ashaab (Sunnah der Prophetengefährten), Sunnatu-t-Tabi'in (Sunnah der Nachfolgegeneration der Prophetengefährten), Sunnah Ahl al-Madina (Sunnah der Bewohner von Medina zur Lebenszeit von Imam Malik) und al-Masalih al-Mursala (die Dinge die Nutzen bringen).

Ein einsichtiger Mensch wird hier ganz klar erkennen können, dass es bei derlei unterschiedlichen Rechtsquellen durchaus auch zu verschiedenen Urteilen kommen kann. Es besteht allerdings ein Ijma', dass die Strafe für erwiesene Apostasie (im Sinne des islamischen Rechts) die Todestrafe ist. Aber wann eine solche Apostasie tatsächlich erwiesen ist und die Bedingungen für die Vollstreckung des Urteils erfüllt sind, dass ist unter den Gelehrten (Rechtsschulen) strittig. Die Lektüre folgenden Textes kann eventuell Einblick verschaffen.

"Auf Apostasie im Sinne des Hochverrats steht grundsätzlich die Todesstrafe, das ist unbestritten. Unter welchen Bedingungen sie verhängt werden kann ist äußerst strittig. Strittig ist schon, wann ein Abfall vom Islam vorliegt. Es ist aber herrschende Auffassung, dass nicht nur der tatsächliche Übertritt zu einer anderen Religion darunter zu verstehen ist, sondern auch das Leugnen von absoluten Glaubenswahrheiten und entsprechendes Handeln ohne rechtfertigende Stütze durch den Qur'an oder die Sunna. Die frühen islamischen Gelehrten sahen im Vernachlässigen des Pflichtgebetes mit der Überzeugung, dass es nicht verbindlich ist, schon einen Abfall vom Islam. Auch ein Bekenntnis zu bestimmten, den islamischen Vorstellungen eindeutig zuwider stehenden Überzeugungen, wie etwa der Wiedergeburt in Form von anderen Menschen oder Tieren auf dieser Welt, oder religiösen Handlungen, wie z.B. des Betens zu jemand anderem als zu Allah, etwa zu einem Menschen, den man als heilig ansieht oder gar einem Propheten, und selbst die Beschäftigung mit Zauberei soll zu einem Abfall vom Islam führen.

Strittig sind weiters auch die Regelungen zur Reue, die den Straftatbestand wieder beseitigt. Hier herrscht Unklarheit über die Reuefristen und darüber, wie man mit dem Apostaten bis zur Reuebekundung oder bis zum Ablauf der Frist verfahren soll.

Weiter oben wurde jedoch beschrieben, dass es, durch die historische Interpretation in Bezug auf den Zeitpunkt der Anordnung dieses Straftatbestandes und die teleologische Interpretation im Hinblick auf den primären Zweck der Todesstrafe in diesem Zeitpunkt, auch eine juristische Rechtfertigung für die Ansicht gibt, die den Tatbestand der Apostasie auf die Fälle beschränken will, in denen die islamische Grundordnung gefährdet wird, somit Hochverrat, sodass die Todesstrafe nicht verhängt werden kann, wenn sich die Tatfolgen nur auf den persönlichen Lebensraum auswirken.

Dies wird auch dadurch gestützt, dass die Ahadith (Überlieferungen) von Todesstrafen berichten, die der Prophet (s.a.w.s.) an Apostaten vornehmen ließ, und die aufgrund zusätzlicher Umstände angeordnet wurden, nämlich bestimmter Straftaten, die die Täter begangen haben (z.B. Raubmord).

(Quelle: Islamisches Strafrecht - Untersuchungen zur Rechtslehre und zur Rolle der Politik im Strafsystem der Scharia, Dr jur. Jasmin Pacic, Seite 184)

Um auch in dieser Angelegenheit wieder den Bogen zur deutschen Tradition (die ja bekanntlicherweise christlich-jüdisch ist) zu spannen, rezitiere ich folgende Verse aus der Bibel bzw Thora:

"Wenn in deiner Mitte, in einem der Stadtbereiche, die der Herr, dein Gott, dir gibt, ein Mann - oder auch eine Frau - lebt, der tut, was in den Augen des Herrn, deines Gottes, böse ist, und sich über seinen Bund hinwegsetzt, wenn er hingeht, anderen Göttern dient und sich vor ihnen niederwirft - und zwar vor der Sonne, dem Mond oder dem ganzen Himmelsheer, was ich verboten habe-,wenn dir das gemeldet wird, wenn du den Fall anhängig machst, genaue Ermittlungen anstellst und es sich zeigt: Ja, es ist wahr, der Tatbestand steht fest, dieser Gräuel ist in Israel geschehen!, dann sollst du diesen Mann oder diese Frau, die den Frevel begangen haben, den Mann oder die Frau, zu einem deiner Stadttore führen und steinigen und sie sollen sterben. Wenn es um Leben oder Tod eines Angeklagten geht, darf er nur auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin zum Tod verurteilt werden. Auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin darf er nicht zum Tod verurteilt werden. Wenn er hingerichtet wird, sollen die Zeugen als Erste ihre Hand gegen ihn erheben, dann erst das ganze Volk. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen."

(Devarim bzw 5. Buch Mose, Kapitel 17, Verse 2-7)

Im Wörterbuch des jüdischen Rechts liest sich das so:

"Die Mischna (Sanh. 7, 1) spricht in Übereinstimmung mit den halachischen Midraschim von 4 Todesarten:

1. Steinigung (sekila).
2. Verbrennen (serefa).
3. Enthauptung (hariga oder hereg).
4. Erdrosselung (chanika oder chenek).

Im Verhältnis zueinander galt die Steinigung als die härteste T., dann folgen Verbrennung, Enthauptung und Erdrosselung. Die Unterscheidung ist für die Anwendung im Falle von Gesetzeskonkurrenz von Bedeutung, indem dann von zwei in Betracht kommenden Strafarten die härtere angewandt wird.

Mit Steinigung (Sanh. 7, 4ff.) wurden vor allem bestraft die Religionsverbrechen, so der Götzendienst und die Anstiftung zu demselben (Deut. 13, 11), Zauberei und Wahrsagerei, Gotteslästerung (Blasphemie), Entweihung des Sabbats. Ferner Inzest-Verbrechen (Lev. 20, 11; 12), Notzucht an einer Angetrauten (Deut. 22, 24) und widernatürliche Unzucht (Lev. 20, 13) sowie Fluch und Widerspenstigkeit gegen die Eltern (Lev. 20, 9; Deut. 21, 18)."

(Wörterbuch des jüdischen Rechts, Marcus Cohn, Seite 163)

Der "Kritiker" kann sich ja überlegen, ob er vielleicht seinen Fragenkatalog auch an die Juden richten möchte.

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2. Frage eines "Kritikers"

<< Zur 1. Frage eines "Kritikers"

von Yahya ibn Rainer

2. Wie kommt es, dass alle Länder, in denen der Islam Staatsreligion ist, Diktaturen sind?

Mein Versuch einer Antwort:

Das Problem dieser Diktaturen (womit sicher Staaten wie das Tunesien der Ben Ali-Ära, das Ägypten der Mubarak-Ära, Syrien unter Al-Assad, der Irak unter Saddam Hussein, Libyen unter al-Gaddafi usw gemeint sind) ist tatsächlich der Islam. In diesen Ländern wird der Islam nämlich von vielen Bürgern praktiziert, aber leider nicht von den Herrschern. Ein islamischer Staat ist ein Staat, in dem der Islam die Grundlage bildet, dass sagt ja schon der Name. Diese Herrscher jedoch, wie Ben Ali, Mubarak, Al-Assad, Saddam Hussein und al-Gaddafi haben den Islam aus dem Staat entfernt, die islamische Gesetzgebung durch eigene diktatorische Gesetze ersetzt. Viele von ihnen waren durch europäisch-abendländische Ideologien, wie dem Sozialismus, Kommunismus, Faschismus und Nationalsozialismus beeinflusst und haben die praktizierenden Muslime, die den Islam auch im Staat forderten, unterdrückt, eingekerkert und gefoltert. Dabei wurden, und werden sie immer noch vom Westen aus unterstützt und gestärkt.

Wenn ich im Bezug zum islamischen Staat die islamische Gesetzgebung (Scharia) erwähne, dann meine ich damit nicht in erster Linie die Hadd-Strafen, deren Existenz im Islam nur allzu gern in der "Islamkritik" Erwähnung findet (obwohl diese ebenfalls in der jüdischen Gesetzgebung [Halacha] existieren), sondern die anderen wichtigen staatstragenden Regularien, die z.B. die Rechte und finanzielle Unabhängigkeit der Frau in der Ehe durchsetzen, jegliche Form von Zinsen verbieten, die Armensteuer (Zakat) gerecht einziehen und wieder verteilen und den freien Handel garantieren.

Ich werde im Laufe dieser Reihe häufiger auf Quellen der jüdischen Religion zurückgreifen. Das bietet sich aus zweierlei Gründen hervorragend an.

1. Besonders aus dem Blickwinkel eines Christen oder Atheisten, ähneln sich die religiösen Gesetzmäßigkeiten im Islam und Judentum sehr.

2. Es wird in der hiesigen Politik kein Hehl daraus gemacht, dass die deutsche Leitkultur einer christlichen-jüdischen Tradition entspringt. Immerhin leben Juden schon seit fast 2 Jahrtausenden in unserer Mitte, somit müssten ihre religiösen Gesetzmäßigkeiten in der deutschen Kultur ja reichlich verankert und bekannt sein.

Auch an dieser Stelle biete ich gerne eine Textstelle aus dem Wörterbuch des jüdischen Rechts an, um den Charakter eines Islamischen Staates für deutsche Ohren verständlicher zu machen.

"Die Charakterisierung des islamischen Staates als Theokratie ist nur in formeller Hinsicht richtig, insofern damit die Verankerung im Bunde mit Gott gekennzeichnet wird, und da der islamische Staat manche der Theokratie eigentümlichen Merkmale aufweist. Aber doch ist die Charakterisierung der islamischen Staatsform als einer theokratischen, die sich erstmals wohl bei Josephus findet, irreführend, da der Staat, vom Gesetze beherrscht, die Erfüllung des Gesetzes inmitten der menschlichen Gemeinschaft zum Zweck hat und somit eher als Nomokratie angesprochen werden kann."

(http://www.juedisches-recht.de/lex_ein_staatsrecht.php / Das Wort jüdisch wurde von mir durch das Wort islamisch ersetzt)

Es herrscht also in erster Linie das göttliche Gesetz, der allmächtige Gott ist also der Herrscher. Der Kalif, König, Sultan, Präsident usw ist lediglich ein Knecht des allmächtigen Gottes, der die Pflicht hat im Staate dieses göttliche Gesetz umzusetzen. Dieses ist in keinem der Länder der Fall, die heutzutage den Islam als Staatsreligion postulieren. Ein Staat braucht immer eines von beiden um keinen repressiven Charakter zu haben, entweder ein gerechtes herrschendes Gesetz oder einen gerechten Herrscher.

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Lügner par excellence

von Yahya ibn Rainer

Vorgestern endete in Frankfurt die Innenminister-Konferenz 2011. Themen dieser Konferenz waren u.a. ein erneutes NPD-Verbotverfahren, die Verlängerung der Anti-Terrorgesetze, eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, Jugendgewalt und Fußball-Hooliganismus. Ein weiteres Thema war aber auch der sogenannte "Salafismus". Um es voraus zu schicken: Die NPD ist net so schlimm und wird nicht verboten. Aber dem Salafismus, dem wird der Kampf angesagt.

Keine rosige Aussichten für Muslime die als solche abgestempelt werden. Denn der Begriff Salafist wird meines Wissens nach von keinem Muslim als Selbstbezeichnung benutzt. Was es allerdings gibt, dass ist die sogenannte Salafi-Aqida, auch Athari-Aqida genannt. Aqida steht hier für Glaubenslehre und eben diese Glaubenslehre unterscheidet sich in manchen Punkten von der Aschari- und Maturidi-Aqida, deren Anhänger sich ebenfalls zur Ahlus-Sunnah zählen, also zum sunnitischen Islam.

Um es für Nichtmuslime verständlich auszudrücken: So wie es bei den Christen eine katholische, evangelische und diverse orthodoxe Konfessionen gibt, so gibt es auch bei den Muslimen einige Differenzen. Der Unterschied dieser "islamischen Konfessionen" liegt vor allem im Verständnis einiger Quran-Verse, die sich mit den Eigenschaften und Attributen des allmächtigen Gottes auseinandersetzen. Man streitet sich um solche Fragen wie: Ist Allah der Erhabene fi samah (über den Himmeln)? Hat Er sich nach dem Schöpfungsakt über Seinen Thron erhoben? Sind die im Quran erwähnten Hände Allahs wirklich existent? Und viele weitere theologische Fragen dieser Art.

Aber was man von den Innenministern hört und in den Medien liest, dass unterscheidet sich doch schon maßgeblich von diesen Tatsachen! Wieso bloß?

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1. Frage eines "Kritikers"

von Yahya ibn Rainer

1. Woran liegt es, dass der Islam weit mehr in der Kritik steht als jede andere Religion - und dies nicht erst seit 9/11, sondern von Anbeginn?

Mein Versuch einer Antwort:

Der einigermaßen gebildete Leser erkennt hier schon eine gewisse Unzulänglichkeit auf Seiten des "Kritikers". Was bzw wann ist bzw war der "Anbeginn"? Reden wir hier vom Anbeginn der Menschheit? Ich hoffe das meint der "Kritiker" nicht, denn Quellen/Beweise für die gesamte Menschheitsgeschichte aufzulisten, die allesamt (für beide Seiten glaubhaft) belegen können, "dass der Islam weit mehr in der Kritik" stand "als jede andere Religion", und das wahrscheinlich noch auf dem gesamten Erdball, dass scheint mir unmöglich zu sein.

Aber wieso in die Ferne schweifen, wenn das Böse liegt so nah. Die Örtlichkeit Deutschland reicht schonmal aus, und temporär gebe ich mal einen relativ kurzen Zeitraum an. Nicht das es unmöglich wäre innerhalb der gesamten deutschen Geschichtsschreibung zu belegen, dass eher das Judentum einer verstärkten "Kritik" ausgesetzt war, aber der Höhepunkt dieser "Kritik" liegt ja nun geschichtlich nicht unbedingt im Mittelalter , ... zumindest nicht historisch gesehen.

Im Grunde reicht einer der zahlreichen Artikel auf Wikipedia zum Thema Antisemitismus, ich hab einfach mal den hier>> rausgesucht. Aber auch auf diesem Blog wurde das Thema schon ausführlich betrachtet:

Was ist Antisemitismus? 1.Teil>> 2.Teil>> 3.Teil>> 4.Teil>>

 

Zitat: Schiffer - Der innere Feind

Sicherlich gab es zu Zeiten der Kreuzzüge in Europa bzw D-Land eine ausgeprägte "Islamkritik", aber die möchte sich wohl kaum noch jemand auf die Fahne schreiben. Zumindest nicht wenn man weiß welche Blüten diese "Kritik" ebenfalls trieb (siehe 4. Teil der Antisemitismus-Reihe)

Der Holocaust ist das traurige Resultat von Jahrhunderten "Kritik" am Judentum. Ob man sie wegen der Halacha oder dem Talmud "kritisierte", wegen angeblicher Weltbeherrschungsverschwörungen oder wegen spezifischer krimineller Energie, der aus dieser "Kritik" resultierende Hass kanalisierte sich letzendlich im wohl schlimmsten Gemetzel der Neuzeit. Bis dahin war die "Kritik" an Islam eher marginal. Diese entwickelte sich erst zum heutigen Ausmaß, seit Deutschlands Antisemiten nach deutschen Gesetze bestraft werden dürfen, wenn sie Juden und das Judentum beleidigen und herabsetzen.

Zur 2. Frage eines "Kritikers">>

Jeder bekommt was er verdient / Ein Nachruf

Es ist für gewöhnlich eine traurige Nachricht, wenn man vom Tod eines Verwandten hört. Wenn dieser Verwandte kein Muslim war, dann ist es nochmal so schwer, denn man weiß als Muslim welche Pein auf ihn im Grab und im Jenseits warten wird. Ewige Bestrafung für den Hochmut, Allah nicht allein oder garnicht angebetet zu haben, ... diese Bestrafung zu vermeiden liegt in der Hand eines jeden Menschen auf dieser Erde, er muss nur vom Götzendienst Abstand nehmen und sich dem Willen Allahs unterordnen, sich Ihm ergeben. 

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