„Die Verpflichtung eines Mannes, sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen zu versorgen, erfordert u.a. weltliche Mittel, was ihren Erwerb zu einem (religiösen) Gebot werden lässt.
Ibn Taimiyah stützt diese Ansicht, indem er einen der frühesten Fiqh-Gelehrten zitiert, nämlich (den Tabi’in) Sa’id bin al-Musayyib, der sagte, dass nichts Gutes an einer Person sei die Reichtum verabscheut, wo doch eine Person damit in der Lage sei seinem HERRN zu dienen, seine Verbindlichkeiten zu begleichen, sich selbst zu beschützen und unabhängig von anderen zu bleiben.“
(Prof. Dr. Abdul Azim Islahi, Economic Concepts of Ibn Taimiyah, Seite 118)
– übertragen in die deutsche Sprache von Yahya ibn Rainer –