von Jens Ranft
Ich fürchte dieser Titel erfüllt die Anforderungen eines waschechten Clickbait-Beitrags. Verzeiht mir dies und lest einfach mal worum es geht.
Zuallererst sei erwähnt, dass es hier nicht um Abū Hāmid Muhammad al-Ghazālī geht, sondern um seinen kleinen Bruder, nämlich Abū l-Futūḥ Aḥmad al-Ġazālī, der vor allem als Sufi und LIebesmystiker Bekanntheit erlangte.
Muḥammad ibn ʿAlī aš-Šaukānī (gest. 1834) schrieb in seinem „Risālah fi Ibṭāl Daʻūa al-Iǧmāʻ ʻala Taḥrīm Muṭlaq As-Samāʻ“ (Abhandlung zum Widerspruch des behaupteten Konsenses über das absolute Verbot des Musikhörens) folgendes über Abūl-Futūḥ al-Ġazālī:
»Darüber hinaus verfasste Abūl-Futūḥ al-Ġazālī ein Buch mit dem Titel „Bawāriq al-Ilmāʿ fi Takfīr man yoḥarrim as-Samāʿ“ (wörtl. ‚Das leuchtende Glänzen‘: Eine Schrift zur Beschuldigung des Unglaubens derjenigen, die das Hören von Musik verbieten.) Dieser Titel gilt als eine schreckliche Schrift. In dieser Schrift ging der Autor auf den Hadith des Propheten ein, in dem es hieß, dass der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen – einige junge Mädchen hörte, während sie Tamburin (Duff دُفْ) schlugen und sangen, so die Überlieferung von Ar-Rubeiʿ bint Muʿauuiḏ ibn ʿAfrā‘.
Dann sagt Abūl-Futūḥ: „Wer die Auffassung hat, dass der Prophet – Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen – etwas Verbotenes hörte und es trotzdem nicht verbietet, der ist nach Ansicht aller Rechtsgelehrten ein Ungläubiger.“ […]
Abū al-Futūḥ schrieb in seinem Werk „Bawāriq al-Ilmāʿ fi Takfīr man yuḥarrim as-Samāʿ“: „Die Hadithe zur Erlaubnis des Tamburins und des Singens sind wohl bekannt. Wer sie leugnet, der ist fāsiq (ein Sünder). Und wer die Meinung von Abū Ḥanifa* über die Handlung des Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Wohlergehen! – vorzieht, der ist – einmütig – ungläubig.“«
* ich vermute, dass damit die strenge Meinung Abu Hanifas über das Musikhören gemeint ist.