Schlagwort-Archiv: Islahi

Auszug: Abdul Azim Islahi – Die Formen wirtschaftlichen Handelns und wirtschaftlicher Beziehungen

„Es sollte ein für alle Mal klargestellt werden, dass der Islam nicht offenbart wurde um die Formen wirtschaftlichen Handelns oder wirtschaftlicher Beziehungen zu erneuern – dies bleibt der Sitte, dem menschlichen Einfallsreichtum und seiner Fähigkeit überlassen, aus Erfahrungen zu lernen.

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Auszug: Abdul Azim Islahi – Die legalen Rechte des Individuums in einer islamischen Gesellschaft

Um die legalen Rechte des Individuums in einer islamischen Gesellschaft darzulegen, bemühte Ibn Taymiyyah ein Zitat von Imam Schafi’i (gest. 820 n. chr. Zeitr.):

“Die Menschen haben allumfassende Rechte auf ihr Eigentum; niemand hat das Recht es ihnen – ohne

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Auszug: S. Mohammad Ghazanfar & Abdul Azim Islahi – Staatseinkünfte zur Zeit al-Ghazalis (1058-1111)

„Bezugnehmend auf die Staatseinkünfte unter den Muslimen zu seiner Zeit (1058-1111 n. chr. Zeitr.), zählt al-Ghazali mehrere Quellen auf, jedoch kritisiert er einige Quellen als islamisch nicht gültig, und andere, die im Einklang mit der Scharia sind, sieht er nicht

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Auszug: Abdul Azim Islahi – Wieso Ibn Khaldun der Laissez-faire-Politik so sehr zugeneigt war

„Wenn wir ins Zeitalter des Ibn Khaldun (1332-1406 n. chr. Zeitr.) vorstoßen, bemerken wir eine deutliche Veränderung [der staatspolitischen] Situation [des Orients], vor allem in Nordafrika. Die Herrscher vergaßen den Sinn der Religion, Stabilität ging verloren und wurde ersetzt durch

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Islam und Marktwirtschaft: Die weise Kapitalistin und der Kaufmann

Der folgende Beitrag erschien zuerst in der Jan./Feb.-Printausgabe (Nr.149) des Magazins eigentümlich frei. Ein recht herzlicher Dank geht an dieser Stelle raus an den Herausgeber und Chefredakteur dieses freien und mutigen Blattes.

Wenn Muslime Roland Baader lesen

Es war … WEITERLESEN >>

Buchauszug: Prof. Dr. Islahi – Es gibt nichts Gutes an einer Person die Reichtum verabscheut

„Die Verpflichtung eines Mannes, sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen zu versorgen, erfordert u.a. weltliche Mittel, was ihren Erwerb zu einem (religiösen) Gebot werden lässt.

Ibn Taimiyah stützt diese Ansicht, indem er einen der frühesten Fiqh-Gelehrten zitiert, nämlich (den Tabi’in) Sa’id

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