Schlagwort-Archiv: Ibn Khaldun

Was ist mit „Verfälschung der Torah“ gemeint? (Teil 1)

von Jens Ranft

Ich bin ein Kind der aufkeimenenden Salafi-Dawa der 00er Jahre, kenne also die legendären Dawa-Videos von Pierre Vogel & Co. aus ihrer Anfangsphase. Diese Dawa war klar und eingängig und ihre jungen Prediger waren hochmotiviert und längst … WEITERLESEN >>

Asch-Schaukanis Ratschlag an den Imam des Jemens, als die Wahhabiten kamen

Ibn Khaldun schrieb in seiner Muqaddimah folgendes:

»In Abgaben und Steuern liegen doch Ungerechtigkeit und Erniedrigung, die stolze Seelen nicht ertragen können, es sei denn, sie sehen diese als weniger schlimm an als getötet oder vernichtet zu werden, …«

Des … WEITERLESEN >>

Ibn Taymiyyahs Konzept des Marktmechanismus (Teil 3)

Preisbildung aus der Sicht anderer muslimischer Denker

Die früheste mir bekannte Aufzeichnung zu Produktionssteigerungen und ‑rückgängen in Bezug auf Preisänderungen findet sich bei Abu Yusuf (731–798 n. Chr./113–182 n. H.). Doch statt eine theoretische Darstellung von Angebot und Nachfrage und … WEITERLESEN >>

Ibn Khaldun geht hart mit seinen Volksgenossen, den Arabern, ins Gericht

Der Universalgelehrte  Ibn Khaldūn (gest. 808 n.H.) geht in der legendären Muqaddimah zu seinem Geschichtswerk sehr hart mit seinen Volksgenossen, den Arabern, ins Gericht.

Hier nur einige wenige Auszüge, beginnend mit dem 25. Abschnitt des 2. Kapitels:

«Die Araber vermögen

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Kommentar: Das muslimische Morgenland am zivilisatorischen Tiefpunkt

Ich hab da wieder einen ellenlangen Diskussionsbeitrag in meiner Kommentarspalte verfasst, obwohl ich doch weiß, dass die meisten Kontrahenten in den sozialen Netzwerken niemals die Absicht haben sich auf ein gewisses Niveau einzulassen.

Damit es aber nicht vollends vergebene Liebesmüh … WEITERLESEN >>

Buchauszug: Ibn Khaldun – Das Knechtische an der Landwirtschaft sind die Abgaben

«Als Muhammad – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – eine Pflugschar in einem der Häuser seiner Anhänger (in Medina) sah, sprach er:

„Nie kam ein solches Gerät in jemandes Haus, ohne dass mit ihm (zugleich) Unterwürfigkeit einzog.“

Al-Bukhari

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