von Yahya bin Rainer
„Lassen sie ihre Gottesdienstbesucher eigentlich videotechnisch überwachen?“
Diese Frage zu stellen, hatte ich in letzter Zeit oft die Möglichkeit. Ich arbeite momentan in einer Arbeitsgruppe, die öffentlich zugängliche Gewerbe, Einrichtungen und Behörden auf Barrierefreiheit prüft und vorhandene Höranlagen für Schwerhörige auf Funktionalität testet. Die Ergebnisse fließen in einen speziellen Stadtteilführer und eine Broschüre des Bundes für Schwerhörige.
Bei dieser Arbeit bleibt es nicht aus, dass auch Kirchengemeinden geprüft und getestet werden und dabei kommt man schon das eine oder andere mal ins Gespräch mit den meist sehr freundlichen Küstern.
In den letzten Tagen reizte mich die oben erwähnte Frage schon sehr. Nach dem Taschenfund von Bonn ist ja die Diskussion um mehr Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen wieder ausgebrochen und man streitet sich um die Abwägung zwischen persönlicher Freiheit (Recht am eigenen Bild) und Sicherheit.
Jegliche Form der Überwachung, ob nun visuell (Video, Bild) oder auditiv (Ton), ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit und vor allem wenn sie ohne Wissen des Überwachten geschieht, ist auch die Privatsphäre empfindlich betroffen. Aus diesem Grund hat man (sogar hier im hiesigen Samtpfotensozialismus) die Überwachung von Personen gesetzlich eingeschränkt. Nur die staatliche Exekutive (Polizei, Verfassungsschutz usw.) darf, bei hinreichendem Verdacht, auf geheime Überwachung zurückgreifen. Aber auch offene bzw. öffentliche Überwachung untersteht gewissen Voraussetzungen und vor allem einer Hinweispflicht.
Als ich kurz darauf im Afiyet – dem Moschee-Restaurant der Centrum-Moschee in der Böckmannstraße war, entdeckte ich wieder eine Kamera und einige Tage später dann auch in der Muhajirin-Moschee in der Kirchenallee. Das brachte mich nun wirklich zum nachdenken. Ich sprach einige Glaubensbrüder darauf an, welche mir dann erklärten, dass mittlerweile sehr viele Moscheen ihre Gebetsräume – und somit ihre Gottesdienstbesucher – videotechnisch überwachen. Was man jedoch nirgendwo entdeckt, dass sind Hinweisschilder.
Viele Moscheevereine scheinen also einfach so Kameras zu installieren. Weder meinen sie ihre Moscheebesucher darüber aufklären zu müssen, noch begründen sie diese Überwachung. Und was noch schlimmer ist: Was passiert mit den Aufnahmen?
Das ist reinste Stasi-Manier. Das mindeste, was sie machen könnten, wäre ein gut sichtbares Hinweisschild. Wenigstens eine Entschuldigung dafür, dass man das Recht am eigenen Bild verletzt, eine Begründung wieso das nötig ist und eine Aufklärung darüber, was mit den Aufnahmen geschieht.
Wenn ich ehrlich bin, kann ich mir gut vorstellen, dass diese Überwachung auch im Einvernehmen mit zuständigen Behörden (Landeskriminalamt, Verfassungsschutz usw) zustande kommt und diese ohne weiteres auf die Aufnahmen zugreifen können. Die Moscheevereine sind im diesem Fall nichts anderes als Inoffizieller Mitarbeiter (IM) der Staazis …
Auch wenn ich kein Freund der bundesdeutschen Gesetzgebung bin, möchte ich doch trotzdem auf den Paragraphen § 6b des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hinweisen, den zu achten sich die SCHURA Hamburg ja vertraglich mit dem Taghut geeinigt hat.
Und wem der Gesetzestext zu kompliziert ist, dem sei der Wikipedia-Eintrag Videoüberwachung ans Herz gelegt, und hier speziell der Absatz Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume.
Aber auch ganz unabhängig von deutscher Gesetzgebung sollten sich die Vorstände der Moscheevereine dessen bewusst werden, dass wir Geschwister im Islam sind und keine Tiere, die man nach eigenen Gelüsten (geheim) filmen kann. Man sollte doch mindestens den gleichen Anstand besitzen wie die hiesigen christlichen Kirchengemeinden, die darauf verzichten ihre Glaubensgeschwister beim Akt des Gottesdienstes zu filmen … oder wenigstens darauf hinweisen, wenn sie mal dazu benötigt werden sollten.