Interessant, was der Mystiker Muhyī d-Dīn Ibn ʿArabī in seinem Werk Al-futuhat al-makkiyya über die Rechtsschule des Mahdis schrieb.
«Er wird nach der durch das Ra’y ungetrübten Religion urteilen, und somit im größten Teil seiner Urteile den etablierten Meinungen der Gelehrten widersprechen. […] Die Worte des Hadith
„Der Mahdi folgt meiner Spur, so dass er nicht irrt“,
beweisen, dass er der Sunnah folgen und nichts unüberliefertes tun wird […] und dass ihm die Anwendung der Analogie untersagt ist, […] so wie nach der Ansicht mancher Gelehrten die Anwendung der Analogie überhaupt allen Gläubigen verboten ist»
(Zitiert aus dem Buch Die Zahiriten – Ihr Lehrsystem Und Ihre Geschichte von Ignaz Goldziher)