Buchauszug: Yusuf al-Qaradawi – Beziehungen mit Nichtmuslimen

«Beziehungen mit Nichtmuslimen

Wenn wir die islamischen Lehren über die Beziehungen mit Nichtmuslimen im Zusammenhang mit halal und haram zusammenfassen wollen, stellen wir fest, daß die beiden folgenden Koranverse ausreichen, weil sie umfassende Richtlinien hierüber enthalten. Allah der Erhabene spricht:

„Allah verbietet euch nicht, gegen die, die nicht in Sachen des Glaubens gegen euch gekämpft oder euch aus euren Häusern vertrieben haben, gütig und gerecht zu sein. Siehe, Allah liebt die gerecht Handelnden. Allah verbietet euch nur mit denen, die euch in Sachen des Glaubens bekämpft und euch aus euren Wohnungen vertrieben und bei eurer Vertreibung geholfen haben, Freundschaft zu schließen. Und wer mit ihnen Freundschaft schließt, das sind die Ungerechten.“
(60:8-9)

Der erste dieser beiden Verse fordert nicht nur zu Gerechtigkeit und Fairness gegenüber Nichtmuslimen auf, die Muslime weder aus religiösen Gründen bekämpfen, noch sie aus ihren Häusern vertreiben – d. h. die nicht mit den Muslimen Krieg führen und ihnen nicht feindlich gesinnt sind – sondern er fordert die Muslime auch dazu auf, ihnen gegenüber freundlich zu sein.

Das Wort „birr“ oder „Güte“ das in diesem Vers gebraucht wird, ist ein sehr umfassender Begriff, der jene Freundlichkeit und Großmütigkeit beschreibt, die über die Gerechtigkeit hinausgeht. Es ist der gleiche Begriff, mit dem die Pflicht des Muslims gegenüber seinen Eltern bezeichnet wird. Dieser Vers, haben wir gesagt, fordert zur Gerechtigkeit auf, wie Allah spricht:

„Allah liebt die gerecht Handelnden“ (60:8), und der Gläubige bemüht sich immer, das zu tun, was Allah liebt. Zwischen den Worten Allahs „Allah verbietet euch nicht“ (60:8) , die recht gemäßigt sind und unserer Auslegung als „auffordern zur Gerechtigkeit“ besteht aber kein Widerspruch. Durch diese Bezeichnung will Allah den Leuten die falsche Vorstellung nehmen, daß alle Nichtmuslime gleich sind und daß sie keine gute Behandlung und Freundlichkeit seitens der Muslime verdienen.

So macht Allah die Tatsache klar, daß er Freundlichkeit Nichmuslimen gegenüber nicht allgemein verboten hat, sondern nur denen gegenüber, die mit den Muslimen Krieg führen und ihnen feindlich gesinnt sind. Das entspricht dem, was Allah über Safa und Marwa gesagt hat, als manche Leute wegen bestimmter Bräuche aus der dschahilijja nicht zwischen diesen beiden Hügeln hin- und herlaufen wollten:

„…wer hadsch oder umra zum Hause (Allahs) macht, der begeht keine Sünde, wenn er zwischen beiden hin- und herläuft.“
(2:153)

Weil das Hin- und Herlaufen zwischen den beiden Hügeln – der sogenannte sai – in Wirklichkeit ein Pflichtbestandteil von hadsch und umra ist, wird hier gesagt, daß es sich dabei um keine Sünde handelt, um die falsche Vorstellung der dschahilijja auszuräumen.

(Yusuf al-Qaradawi, Al-halal wa-l-haram fi-l-islam, übersetzt von Ahmad von Denffer in „Erlaubtes und Verbotenes im Islam“)