3 mal Nicolás Gómez Dávila (LIV)

„Die Freiheit ist nicht Ziel, sondern Mittel. Wer sie als Ziel nimmt, weiß nichts mit ihr anzufangen, wenn er sie hat.“

„Nur die Literatur der Alten heilt die moderne Räude.“

„Je ernster die Probleme, um so größer ist die Zahl der Unfähigen, die die Demokratie zu ihrer Lösung aufruft.“

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

Ein Gedanke zu „3 mal Nicolás Gómez Dávila (LIV)

  1. Unsere Demokratie ist krank und macht krank!
    Führungskräfte lügen, verhalten sich sadistisch und bilden Seilschaften.

    Macht verführt zum Lügen und zum Sadismus- http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html/ und http://www.wissen57.de/die-macht-verandert-den-charakter-des-menschen.html. Führungskräfte lieben Heuchler, die fachlich dumm sind und ächten ihre Kritiker- http://www.quality.de/cms/index.php/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen?start=36.
    Dementsprechend wird der Bevölkerung mit Lügen, Betrug und Heuchelei nur vorgemacht, die Obrigkeit würde für edle Werte einstehen und arbeiten- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse. Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html).
    Der positive Sinngehalt der einschlägigen Gesetze wird in den Köpfen der zuständigen Beamten derart deformiert, dass vom ursprünglichen Gesetzeszweck so gut wie nichts davon übrig bleibt. …. Diese Art psychischer Folter ist oft schlimmer und quälender als körperliche Gewalt, unterliegt aber im Gegensatz zur körperlichen Gewalt unverständlicherweise keinem Straftatbestand (aus http://web.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf).
    Dass Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform sind, wird z.B. auch bestätigt unter http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740, http://www.odenwald-geschichten.de/?p=682, http://de.wikimannia.org/Rechtsbeugung, http://derhonigmannsagt.wordpress.com/tag/europaischer-gerichtshof-fur-menschenrechte/ usw..
    Ursachen sind offensichtlich das heuchlerische und sadistische Gruppenverhalten der Herrschenden (s. oben), der Möglichkeit der verschleiernden Rechtssprache und damit dem einseitigen Gebrauch und Missbrauch von Macht und Recht (vgl. http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2011/695/pdf/25_Kopp_EBook.pdf) und der dazu passenden heuchlerischen Gesetze und der Strukturen des Obrigkeitsstaates mit in Art. 20 GG vorgetäuschter Gewaltenteilung (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/idee). Den Rechtsstaat, der den Verfassern des Grundgesetzes vorgeschwebt hat, den haben wir nicht und wir entfernen uns immer weiter von diesem Ideal- http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 (Seite der Humanistischen Union). Was wir bekommen ist noch viel schlimmer als STASI und GESTAPO zusammen- https://www.youtube.com/watch?v=uOT1CkVyS18. Der Bundestag legalisierte übrigens die psychiatrische Zwangsbehandlung, also Nazi- oder Sadisten-Methoden- http://marialourdesblog.com/psychiatrische-zwangsbehandlung-bundestag-legalisiert-psychiatrische-zwangsbehandlung/#comment-324296. Nach Art. 20 Abs. 4 GG ist ein Widerstandsrecht gerechtfertigt, wenn alle von der Rechtsordnung zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe so wenig Aussicht auf wirksame Abhilfe bieten, dass die Ausübung des Widerstandes das letzte verbleibende Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Rechts ist. (BverfG 5, 85). Das Widerstandsrecht ist allerdings wertlos (z.B. https://janschejbal.wordpress.com/2007/07/13/uber-die-wertlosigkeit-des-widerstandsrechts-art-20-abs-4-gg/). Dazu noch folgendes: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit Urteil festgestellt, dass die gegenwärtig nach dem deutschen Verfahrensrecht vorhandenen Möglichkeiten … keinen hinreichenden Rechtsbehelf … darstellen (https://behindertvertriebentessarz.wordpress.com/2015/03/26/die-bundesrepublik-deutschland-ist-kein-rechtsstaat/). Auch das Bundesverfassungsgericht bietet mit den Erfolgschancen von 0,2- 0,3% keinen hinreichenden Rechtsbehelf- http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237.
    In den Parlamenten wäre ein wirksamer Gegenpol aus Nichtregierungsorganisationen notwendig, weil sich diese- meist ehrenamtlich- für Bürgerrechte einsetzen. Bürgergerichte wären auch notwendig. Eine Petition dazu kann z.Zt. gefunden werden unter https://www.change.org/p/bundesjustizminister-heiko-maas-strafbarkeit-von-rechtsbeugung-wiederherstellen-b%C3%BCrgergerichte-einf%C3%BChren. Einen Versuch ist es wert.
    PS: Weiterverbreitung und Korrekturen erwünscht.

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