Schlagwort-Archive: Ibn Taymiyya

Ibn Taymiyyahs Konzept des Marktmechanismus (Teil 3)

Preisbildung aus der Sicht anderer muslimischer Denker

Die früheste mir bekannte Aufzeichnung zu Produktionssteigerungen und ‑rückgängen in Bezug auf Preisänderungen findet sich bei Abu Yusuf (731–798 n. Chr./113–182 n. H.). Doch statt eine theoretische Darstellung von Angebot und Nachfrage und … WEITERLESEN >>

Ibn Taymiyyahs Konzept des Marktmechanismus (Teil 2)

In den vorangegangenen Abschnitten hat Ibn Taymiyyah unterschieden zwischen einem Preisanstieg aufgrund von Kräften des Marktes und einem durch menschliche Ungerechtigkeit (zulm) – z. B. Horten – verursachten Preisanstieg, eine Unterscheidung, die der Ordnungsmacht eine Grundlage für Preisregulierungen … WEITERLESEN >>

Auszug: Abdul Azim Islahi – Defizitfinanzierung im muslimischen Staatswesen

«Das  Konzept einer Defizitfinanzierung (sprich: Staatsverschuldung) war (im muslimischen Staatswesen) nicht vorhanden und auch nicht die Möglichkeit, wie heute, sich Geld von einer (staatlichen) Zentralbank zu leihen, da es so etwas (wie staatliche Zentralbanken) damals noch nicht gab.

Ebenso waren

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Ibn Taymiyyahs Konzept des Marktmechanismus (Teil 1)

Einleitung

Das Hauptziel dieser Arbeit soll es sein, das Konzept des Marktmechanismus zu studieren und zu analysieren, so wie er von Ibn Taymiyyah verstanden wurde. Zudem wird diese Abhandlung versuchen, seine Ansichten mit denen anderer muslimischer Denker und westlicher Autoren … WEITERLESEN >>

Buchauszug: Der Meinungsunterschied bezüglich Gold und Silber als Zahlungsmittel

«Al-Ghazali, Ibn Khaldun und viele andere muslimische Gelehrte waren der Ansicht, dass Edelmetalle geschaffen wurden um als Geld zu dienen, was ursprünglich eine griechische Idee war. Ibn Taymiyya jedoch sieht es als eine Frage der gesellschaftlichen Konvention (Tradition/Sitte/Abkommen) an. Er

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Auszug: Abdul Azim Islahi – Die legalen Rechte des Individuums in einer islamischen Gesellschaft

Um die legalen Rechte des Individuums in einer islamischen Gesellschaft darzulegen, bemühte Ibn Taymiyyah ein Zitat von Imam Schafi’i (gest. 820 n. chr. Zeitr.):

“Die Menschen haben allumfassende Rechte auf ihr Eigentum; niemand hat das Recht es ihnen – ohne

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Buchauszug: Prof. Dr. Islahi – Es gibt nichts Gutes an einer Person die Reichtum verabscheut

„Die Verpflichtung eines Mannes, sich und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen zu versorgen, erfordert u.a. weltliche Mittel, was ihren Erwerb zu einem (religiösen) Gebot werden lässt.

Ibn Taimiyah stützt diese Ansicht, indem er einen der frühesten Fiqh-Gelehrten zitiert, nämlich (den Tabi’in) Sa’id

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Auszug: Dr. Jerry Hionis Jr. – Die Sunnah, ein frühkapitalistisches Kriterium

Aus dem englischsprachigen Text An Introduction to Marxism for Non-Marxists by a Former Marxist – Part 3 des muslimischen Ökonomen und Wissenschaftlers Dr. Jerry Hionis Jr., übertragen in die deutsche Sprache von Yahya ibn Rainer.

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