Liberales Waffenrecht: Einige Argumente für Muslime

Sheikh Yūsuf `Abd Allāh al-Qaraḍāwī schrieb in seinem Buch Al-halal wal-haram fi l-Islam (Erlaubtes und Verbotenes im Islam), im Kapitel über Erlaubte Vergnügungen, u.a. folgendes:

Zu den erlaubten Sportarten gehören auch Wettkämpfe mit Pfeil und Bogen oder anderen Waffen.

Der Prophet kam einmal an einer Gruppe von Gefährten im Bogenwettkampf vorbei. Er ermutigte sie und sagte:
„Schießt und ich bin mit euch.“ (Buchari)

Er wusste, dass Bogenschießen nicht nur ein Hobby oder Sport war, sondern, viel wichtiger, jene Kraft ausmachte, die vorzubereiten Allah befohlen hatte:
„… so rüstet wider sie was ihr vermögt an Kräften…“ (8:60)

Der Prophet hat gesagt:
„Die Kraft ist im Schießen“ , und wiederholte dies drei Mal. (Muslim)

Er sagte auch:
„Betätigt euch im (Bogen-)Schießen, das gehört zu euren besten Spielen.“ (al-Bazzar und Tabarani) […]

Omar -radi´Allahu anhu- sagte:
„Lehrt eure Kinder Schwimmen und (Bogen-)Schießen und fordert sie auf, auf den Pferderücken zu springen.“ […]

Jagen zählt zu den nützlichen Sportarten, die der Islam anregt. Es ist Sport, Training und auch ein Lebenserwerb, ob man es mit Waffen oder Jagdtieren wie Hunden oder Falken ausübt.“

(Übersetzt 1969 von Ahmad von Denffer, SKD- Bavaria Verlag, München 1989, ISBN 3-926575-12-3)

Es muss hier wohl nicht extra erwähnt werden, dass es zur damaligen Zeit noch keine Feuerschusswaffen gab und deshalb lediglich das Bogenschießen erwähnt wird. Deswegen erwähnte der Sheikh anfangs auch extra den Zusatz „oder anderen Waffen“, was Feuerschusswaffen nicht ausschließt (eher im Gegenteil).

Bei Tabarani ist u.a. dieser Ausspruch des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – gesund überliefert:

„Jede Tat ohne Gedenken an Allah ist entweder Ablenkung oder Achtlosigkeit, außer viererlei:
– (beim Schießen) von Ziel zu Ziel gehen,
– sein Pferd trainieren,
– mit der Familie spielen
– und Schwimmen lernen.“

Und Ibn Maja überliefert dieses authentische Prophetenwort:

„Schießt und reitet und wenn ihr schießt ist mir dies lieber, als wenn ihr reitet.
Alles, womit sich der muslimische Mann vergnügt ist unislamisch, außer dem (Bogen-)Schießen, der Pferdedressur und den Zärtlichkeiten gegenüber der Frau.
Diese (Dinge) sind wahrhaftig.“

Und zum Abschluss möchte ich noch Sheikh Dr. Abdul Rahman Al-Sheha aus seinem Buch Missverständnisse über die Menschenrechte im Islam zitieren:

„Der Islam bevollmächtigt den Eigentümer von Land, Besitz und allem was sein Eigen ist, es zu verteidigen, bis zu dem Punkt, wo er den Unterdrücker töten muss. Wenn der Besitzer den Unterdrücker tötet, dann wird er nicht für die Tötung verurteilt (hingerichtet), wenn er beweisen kann, dass es bei der Verteidigung seines Eigentums geschah.
Wenn der Unterdrücker andererseits den Eigentümer bei der Verteidigung seines Besitzes tötet, dann ist der Getötete ein Märtyrer.
Dies basiert auf der Aussage des Gesandten Allahs -Allah segne ihn und schenke ihm Heil-:
„Wer bei der Verteidigung seines Eigentums getötet wird, wird als Märtyrer eingestuft.“ (Buchari)“

(Übersetzt von Dr: Ghembaza Moulay Mohamed a.k.a. Abu Ammar und leicht redigiert von mir)

Loading

Ähnliche Beiträge

Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.