Schrecklich: Das modernistische muslimische Staats- und Schariaverständnis

Was das moderne muslimische Staatsverständnis so schrecklich macht, ist der idealistische Perfektionsmus. Man möchte sich bei der öffentlichen Zwangsanwendung islamischer Urteile mittlerweile grundsätzlich an den strengsten Meinungen orientieren. Das allerdings führt zu einer Art Uniformierung und oberflächlicher Gleichförmigkeit, besonders was das äußere Erscheinungsbild und die Kleiderordnung angeht. Es wird kein Platz mehr gelassen für den Unterschied. Weder die Sünder, noch die Rechtschaffenden können noch durch Nuancen aus der Masse hervorstechen:

Die Schamlose und Unzüchtige trägt ebenso Niqab und wallenden Umhang wie die Rechtschaffende, und der sittenlose Räubersmann trägt einen großen Bart und tadelloses Beinkleid.

Der zeitgenössische islamische Perfektionist ernennt die Spanne an Rechtschaffenheit, die zwischen seiner eigenen Praxis und der Praxis der besten der Ummah (Sahaba, Salaf) besteht, zum strafbewährten Usus, dabei bilden die uns bekannten Berichte über die Besten der frühen Generationen mittlerweile eine Art Zwangskorsett, während die Berichte über ihre Schwächen und Verfehlungen nur wenig Verbreitung finden oder empört abgewiesen werden.

Dabei gab es unter den Zeitgenossen des Propheten auch solche die sündigten, nachlässig waren oder nicht in der Lage in allen Bereichen beispielhaft zu handeln.

Überlieferungen über diese Menschen haben jedoch keinen großen Nutzen für die Einladung zu einem vorbildlichen Lebenswandel, weshalb wir nur selten von ihnen hören. Aber es gibt sie. Es gereichte unseren Vorfahren zum Vorteil, dass sie auf den Straßen, in den Gassen und auf den Märkten die Menschen unterscheiden konnten.

Es gibt jedoch Muslime, die meinen, dass die Scharia erst etabliert sei, wenn vom Staat die Hadd-Strafen öffentlich vollzogen werden. Diese Sichtweise ist das Resultat einer latent etatistischen Gesinnung, denn sie impliziert, dass die Scharia ausschließlich einer »staatlichen« Etablierung bedarf.

Jedoch muss die Scharia zuallererst in den Köpfen der Menschen etabliert werden. Sie muss sich (unabhängig vom Staat) in den Gliedern der Gesellschaft als das manifestieren, was sie ist, nämlich ein Kompendium an Rechten und Pflichten für den Menschen und nicht ein staatlicher Zwangs- und Strafkatalog.

Wirklich „etabliert“ ist die Scharia also erst, wenn die Hadd-Strafen zwar existent sind, aber quasi keinerlei Anwendung mehr finden. Auf einem Staatsgebiet jedoch, in dem regelmäßig zahlreiche öffentliche Bestrafungen und Hinrichtungen stattfinden, kann irgendetwas nicht in Ordnung sein.

Man könnte vermuten, dass es sich um Gebiete handelt, in denen augenscheinlich nur der Staat „islamisch“ ist und er – samt Anhang – mit diesem Zustand so lange zufrieden ist, wie er die Delinquenten öffentlich entleiben kann.

Islam fängt beim Individuum an, nicht beim Staat

Nicht, dass man mich falsch versteht. Weder leugne ich, dass auch der Amir in all seinen Urteilen und Handlungen an die Scharia gebunden ist, noch dass die Hudud ein (wenn auch äußerst kleiner) Bestandteil dieser Scharia sind.

Ich möchte lediglich dem Gedanken dahingehend Ausdruck verleihen, dass allein der öffentliche Vollzug von Hudud-Strafen nicht als Indiz dafür anerkannt werden darf, dass die Scharia tatsächlich allumfassend etabliert wurde.

Es kann nämlich durchaus sein, dass ein Mensch durch eine Strafe entleibt wird, die im Kanon der islamischen Jurisprudenz eindeutig belegt ist, aber diese Anwendung von Gewalt muss nicht zwingend auf einem rechtmäßig erlangtem Gerichtsurteil beruhen.

In diesem Zusammenhang ist auch die folgende Aussage des Gesandten Allahs zu verstehen, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, der sagte:

„Wehrt die Hadd-Strafen von den Muslimen ab, so gut ihr könnt. Wenn ihr für den Muslim einen Ausweg findet, lasst von ihm ab, denn dass sich der Richter bei einem Freispruch irrt, ist besser, als dass er sich hinsichtlich der Bestrafung irrt.“

(Al-Mustadrak ala al-Sahihayn, al-Hakim, sahih / übersetzt von Behzad Zibari und leicht redigiert von Yahya ibn Rainer)

Zudem kann doch kein aufrichtiger und objektiver Muslim einen Zweifel daran hegen, dass die Scharia auch (vor allem) außerhalb des Staatsapparates, also mitten in der Gesellschaft, eine Etablierung erfahren muss und dass diese Etablierung einen viel größeren gesellschaftlichen Nutzen hat, als die regelmäßige und zahlreiche Anwendung staatlicher Gewalt.

Ich bin manchmal erschrocken über die Härte und Gewaltaffinität mancher Muslime, die sich anscheinend freuen, wenn die Zahl öffentlicher Körper- und Todesstrafen steigt und sie womöglich sogar hochauflösend gefilmt werden.

Im Gegensatz dazu war der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – sogar geneigt die zweifache Selbstanzeige eines Unzüchtigen zu ignorieren, um die Hadd-Strafe nicht vollziehen zu müssen. Er – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – fand keinen Gefallen daran, wenn einem Dieb die Hand amputiert wurde, er wurde vielmehr blass und man sah Trauer in seinem Gesicht. Und als ihn die Sahaba fragten, weshalb er dann das Urteil fällte, da gab er zu verstehen, dass er als Richter keine andere Chance hätte das Urteil Allahs in Anwendung zu bringen, aber dass durchaus die Leute die Möglichkeit hätten, solche Vergehen nicht an einen hoheitlichen Richter zu delegieren; auch das ist Scharia.

Und Umar ibn al-Khattab – möge Allah mit ihm zufrieden sein – setzte den Vollzug der Hadd-Strafe für Diebstähle aus, weil er in einer Zeit der Dürre befürchtete, dass den Hungernden in großer Zahl die Hände amputiert werden müssten. Ich bin mir fast sicher, dass nicht wenige junge Hardliner unserer Epoche auf einen solchen weisen Führer umgehend den Takfir aussprechen würden, weil er angeblich nicht die Scharia vollständig implementiert hätte

Dabei gab es zahlreiche Gelehrte die auch solche Führer entschuldigten, die absichtlich (aber in guter Absicht) nicht vollständig mit Allahs Scharia richteten bzw. richten konnten. Wie z.B.  Imam Ibn Taymiyyah, den der ehrenwerte Bruder Behzad kürzlich für uns zitierte:

«Der abessinische König war nicht in der Lage, mit dem Gesetz des Quran zu urteilen, da dessen Volk dies nicht anerkennen und erlauben würde. Öfters möchte eine Person, die zwischen den Muslimen und Tataren als ein Richter oder Führer fungiert, gemäß ihrem Gerechtigkeitsinn handeln, doch sie ist nicht in der Lage, dies zu tun — vielmehr gibt es jemanden, der sie daran hindert.

Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie tragen kann. ‚Umar Ibn ‚Abdulaziz wurde angefeindet und geschmäht aufgrund dem, was er an Gerechtigkeit walten ließ. Ferner wurde gesagt, dass dies der Grund war, warum er vergiftet worden ist.

Der abessinische König und seines Gleichen sind die Glücklichen im Paradies, selbst wenn sie das an Gesetzen des Islams nicht ausführten, wozu sie nicht in der Lage waren. Vielmehr urteilten sie nach den Urteilen, mit denen sie in der Lage waren, zu urteilen.»

— Imam Ibn Taymiyyah [Gest. 728 n.d.A.] رحمه الله.

Ein Scharia-Fetischismus, wie ihm heute (vor allem junge und unerfahrene) Perfektionisten frönen, war unseren weisen Vorfahren in dieser Form nicht bekannt. Sie beteten Allah an und nicht Seine Scharia.

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

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