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Zwei muslimische Gelehrtenstimmen zu Steuern und zu ihrer Hinterziehung

«[…] Wenn der Staat jedoch andere Steuern als die Zakah (Almosenabgabe) von den Einwohnern nimmt und sie für Verschwendung, Unheil, Unterhaltung, Ablenkung und Verbotenes ausgibt und sie nicht zu den in der Scharia vorgesehenen Stellen leitet, wie z.B. den rechtmäßigen

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