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„Wie ganz anders urteile ich jetzt über die Türken, die ich bei meiner ersten Ankunft hier mit so lieblosen Vorurteilen betrachtete ! Mit ihren Sitten, Gewohnheiten und ihrem Charakter bin ich jetzt, ebenso wie mit ihrer Tracht, nicht allein ausgesöhnt, sondern aufrichtig befreundet ; denn ich habe Wahrheitsliebe, Rechtschaffenheit und Freundlichkeit gefunden, die achtungswertesten und liebenswürdigsten Eigenschaften, bei einem Volke, wo ich sie noch wenig erwartet hatte. […]

Der allgemeine Charakter dieses Volks ist vollständige Ergebenheit in die Vorschriften ihrer Religion. Diese bildet ebensowohl das bürgerliche wie das sittliche Gesetz, und ist, anstatt durch weltliche Geschäfte und Interessen unterbrochen, unaufhörhch mit den täghchen und stündlichen Beschäftigungen, ja mit jeder Handlung des Lebens verknüpft. Das Gebet ist bei ihnen nicht auf einen bestimmten Ort beschränkt, — und wird ebensowohl auf dem Felde und in der Kammer gehalten, wie in der Moschee. Jeder verrichtet seine Andacht, unabhängig von einer Priesterschaft (die hier nicht existiert) in vollkommener Einfalt und ohne Ostentation. Charakter, Sitten und Gebräuche, körperliche Gesundheit und das ganze Leben des Volkes scheinen durch die Religion gebildet. Ich habe den Koraan nicht gelesen, und mein Urteil über die Religion ist daher nach ihren Lehrern gebildet, die in der Tat nicht blosse Lehren zu sein scheinen. […]

Dass die Religion alle bürgerlichen Verhältnisse und Pflichten regelt, habe ich stets an den Antworten auf meine Fragen, warum dies oder jenes geschehe, bemerkt, wo die beständige Antwort war, ihre Religion befehle es ihnen. Gesetz und Religion sind eines und werden den Kindern von Jugend auf zusammen gelehrt, und bei einer Verletzung der so eingeschärften Pflichten, hat der Sultan absolute Gewalt zu strafen, und die Ausübung derselben ist sicher. […]

Der Zug im Charakter des Volkes, welcher dem Fremden, der unter ihnen verweilt, zuerst auffällt, ist Gastfreundlichkeit. Diese wurde mir von allen Ständen erwiesen, vom Pascha bis zu dem Bauer in seinem Zelte im Gebirge, — und als etwas, das sich ganz von selbst versteht, ohne den Gedanken an eine Vergeltung. Keine Frage ward getan; an einen Unterschied der Nation oder Religion, von reich oder arm, wurde nicht gedacht; sondern „speise den Fremden“ war das allgemeine Gesetz. […]

Zunächst fällt dem Reisenden die Ehrlichkeit des Volkes auf. Ich liess stets Sättel, Riemenzeug, Kochgeräte und alles, was ich nicht im Zelte brauchte, wo ich und mein Diener schliefen, draussen vor demselben, ohne die geringste Furcht, dass wir etwas verlieren könnten, obgleich hin und wieder jemand vorbeiging und neugierig mein Eigentum untersuchte; aber auch nicht ein Stück Schnur ist mir weggekommen. […]

Als ich gegen meinen Diener, einen Griechen, darüber eine Bemerkung äusserte, entschuldigte er die Ehrlichkeit der Türken, in dem er meinte, ihre Religion erlaube ihnen nicht zu stehlen. An Versuchungen zur Übertretung fehlt es keineswegs, denn die gewöhnlichen Anzüge der Frauen und Kinder sind reich mit der kurrenten Goldmünze des Landes besetzt, aber das Gesetz „Du sollst nicht stehlen!“ scheint unbedingten Gehorsam zu finden. Wahrheitsliebe, die Zwillingsschwester der Ehrlichkeit, tritt ebenfalls scharf bei ihnen hervor, und hier verteidigt der Grieche sie wieder, — das moslimsche Gesetz erlaubt nicht zu lügen; ihre Religion verbietet es. […]

Die Nationalsitte, welche es zu einem besondern Vorrechte des Sohnes macht, dem Vater aufzuwarten, flösst dem Volke von Jugend auf die Pflicht ein, ihre Eltern zu ehren. In allen Lagen und Umständen wo ich sie sah, in ihren Familien und unter Fremden, schien Liebe und Zärtlichkeit gegen einander zu herrschen. Aufrichtigkeit verscheucht allen Verdacht, und Ehrbarkeit und Biederkeit erzeugen Offenheit in allen ihren Handlungen. […]

Ihrer Religion gehorsam, welche, eben so wie das jüdische Gesetz, für Geld Zinsen zu nehmen verbietet, enthalten sie sich vieler einträglicher Gewerbe, welche mit Darlehn verbunden sind; daher kommt es, dass andere Nationen, in der Regel die Armenier, die Bankiersgeschäfte betreiben. […]

Ihre religiöse Ergebenheit gibt ihnen eine solche Unterwerfung unter den göttlichen Willen, dass man sie sogar fälschlicher Weise als Fatalisten dargestellt hat. Allein sie sind ebenso bedacht, Übel zu vermeiden, wie andere. Ich habe gesehen, dass sie alle Kräfte anwandten, um eine Feuersbrunst zu löschen; oft bin ich von ihnen um Arznei gebeten worden, und sie nehmen gern Rat, um Krankheit zu verhüten; wenn aber dem Feuer nicht Einhalt getan werden kann, so unterwerfen sie sich und sagen : „Gott ist gross !“ und wenn die Krankheit mit dem Tode endet, sei es bei einem Kinde oder den Eltern, so zeigt das kräftige Auge allein, was im Herzen vorgeht, und der Leichnam wird dem Grabe überliefert, mit der unterwürfigen Betrachtung „Gott ist gross und barmherzig. […]

Die Erlaubnis der Mehrehe, welche das muselmansche Gesetz gestattet, hat zu einer der strengsten Anklagen gegen den sittlichen Charakter ihrer Bekenner Grund gegeben. Aber obwohl das Gesetz erlaubt, mehrere Frauen zu haben, so macht doch das Volk selten Gebrauch von dieser Freiheit. In tausend Fällen habe ich den Türken in seinem Zelte mit einer Frau gesehen, der er mit eben solcher Zärtlichkeit anhing, wie ein Bauer seiner Frau in einem christlichen Lande, […]

Ehe ich dieses Volk besuchte, bildete ich mir ein, ein Zug seines Charakters sei Grausamkeit; ich habe aber sowohl in ihrer Behandlung der Tiere, als in ihrem Betragen gegen einander selbst gerade das Gegenteil gefunden. Instrumente zur Züchtigung der Lasttiere kennt man kaum. Über das Kameel erlangen sie allen Einfluss durch Freundlichkeit und Belohnungen, und der Gehorsam desselben ist vollkommen. Dem Europäer fällt es sehr auf, dass die Vögel durchaus keine Furcht haben, und dies allein reicht hin, die Osmanen von jeder Beschuldigung frei zu sprechen. […]

Dem Verbote des Weines (und aller berauschender Getränke), welches dem muselmanschen Gesetze eigentümhch ist, ist vielleicht zum grossen Teil die moralische und physische Gesundheit des Volkes zuzuschreiben. Der Unmässigkeit, welche alle jene guten Grundsätze zu Schanden machen würde, wird dadurch entgegengetreten. Die physischen Folgen dieses Gesetzes sieht man deutlich daran, dass es keine Krüppel gibt und die Türken fast keine Krankheit kennen; Zahnschmerz ist fast das einzige Übel, dem sie oft unterworfen sind. Eine der wohltätigen sittlichen Folgen der Mässigkeit zeigt sich darin, dass man bei dem Volke durchaus keine verworfene Armut findet. Ich habe keine Bettler gesehen, ausser Blinden, und einige wenige Personen, denen man die Armut ansah. Die Bedürfnisse des Volkes sind gering, und in der Regel leicht zu befriedigen, und in jedem Zelte findet man ein Mahl für den Fremden, welches Standes er auch sein mag. Ich habe nie einen Türken von Opium berauscht gesehen, und ich glaube, der Gebrauch dieses Reizmittels beschränkt sich auf die üppigen Bewohner der Hauptstadt. […]

Muss sich nicht das christliche Europa vor diesen Bekennern des falschen Propheten schämen? Wären wir unserer Religion ebenso ergeben, wie die Muselmanen der ihrigen, — welch ein Himmel auf Erden würden unsere Länder sein! Der Aberglaube und gänzliche Mangel an Moralität bei den Bekennern der griechischen Kirche kann die Osmanen wohl von einem Wechsel ihrer Religion abschrecken. Die Bekenner der griechischen Kirche werden oft Anhänger des Propheten, wenn sie dabei für ihren Handel oder ihre bürgerliche Stellung Vorteile sehen; aber wohl nie kommt der Fall vor, dass ein Türke zu diesem sogenannten Christentum übertritt.“

(Sir Charles Fellows, Ein Ausflug nach Kleinasien und Entdeckungen in Lycien, 1853)

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

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