«Gleichwohl wissen wir, dass der Maßstab für Besteuerung schariarechtlich vorgeschrieben und allgemein als außerordentlich niedrig anerkannt war, besonders im Vergleich mit moderne Standards. Mit anderen Worten, die Besteuerung konnte durch festgesetzte und objektive Kriterien bestimmt werden, und somit war eine zu hohe Besteuerung relativ einfach zu erkennen und vor einem Scharia-Gericht zu beklagen.
Sogar im staatsähnlichsten aller islamischen Imperien, dem Osmanischen Reich, war der Wirkungsbereich des Sultans zu jeder Zeit in den Rahmen eines [Scharia-]Gerechtigkeitsbegriffs beschränkt, der die Rechte der Eigentümer (an ihrem Eigentum) gewährleistete.»
(Prof. Dr. Wael B. Hallaq, The Impossible State – Islam, Politics, and Modernity’s Moral Predicament“, übersetzt von Jens Ranft)