Buchauszug: Habermann / de Jouvenel – Die Befehlsgewalt außerhalb des Staates (IV)

Es gibt keinen anderen nichtmuslimischen Autor, dessen Werke ich ausgiebiger und mit solcher Hingabe studierte, wie diejenigen des Wissenschaftlers und Philosophen Prof. Bertrand de Jouvenel. Sicherlich könnte ich nun versuchen in Worte zu fassen, was die Faszination für diesen großen Denker ausmacht. Viel besser jedoch als ich, kann dies die Eminenz des klassischen Liberalismus in Deutschland, Prof. Dr. Gerd Habermann, der für seine de Jouvenel-Publikation „Die Ethik der Umverteilung“ (2012) eine umfassende Würdigung de Jouvenels verfasste. Das Folgende ist ein Auszug aus dieser Würdigung:

VII. Die fatale Annahme politischer „Souveränität“

Moderner Despotismus sei auch eine Folge der Vorstellung von monopolitischer „Souveränität“ – jener Annahme (mit einer aufwendigen Theorie im Hintergrund), dass irgendein Menschenwille, eine Regierung, die unumschränkte Macht zustehen solle, „Beziehungen zwischen den Untertanen abzuändern und deren Handlungen anzuordnen“ (1963, S. 200).

Dieser Souveränitätsvorstellung widmet de Jouvenel ein besonders wichtiges seiner Bücher. Eine solche Vorstellung von Souveränität verleihe eine absolute Gestaltungsmacht über die „soziale Ordnung“. Es werden damit gerade jene spontanen Ordnungen zerstört, die Voraussetzungen des harmonischen Funktionierens einer „Großordnung“ sind. Wie er an einer eindrucksvollen Stelle seines Buches über die Staatsgewalt schreibt:

„Das Ziel ist die Zerstörung jeder Befehlsgewalt außerhalb des Staates. Es bedeutet völlige Unabhängigkeit eines jeden von familiären und sozialen Autoritäten; aber sie muss mit vollständiger Unterwerfung unter den Staat bezahlt werden.“

(1972, S. 204)

Selbst im Zeitalter des monarchischen Absolutismus war der Herrscher niemals absolut im Sinne dieser modernen Souveränität, geschweige denn in den Zeiten davor, in denen das Recht nicht als „gemacht“ vorgestellt, sondern als vorgefunden betrachtet und nur „gewahrt“ werden musste. Im Mittelalter hatte es auch kein staatliches „Gewaltmonopol“ gegeben, sondern eine ganze Stufenleiter der Befehlsgewalten, eine quantitative Aufteilung der Macht mit einer entsprechenden Vielfalt von Hierarchien. „Auch der absoluteste König wäre nicht imstande gewesen, sich den modernen Absolutismus (der sich aus der Vorstellung einer „Volkssouveränität“ herleitet, Gerd Habermann) auch nur vorzustellen“ (1963, S. 115).  Es gab damals eigentlich gar keine Gesetzgebung im modernen Sinn.

Faktisch sicherte in früheren Zeiten bereits die Unvollkommenheit der Verkehrs- und politischen Kontrollmittel eine gewisse Autonomie lokaler Zentren. Entscheidend für die Einschränkung der Souveränität der Zentrale waren Vorstellungen von „göttlichen Gesetzen“, oder von „natürlicher“ Gerechtigkeit als Wahrung gegebener Eigentumsrechte und Gewohnheiten, später die Doktrin des liberalen Naturrechts, schließlich die traditionellen Grundgesetze des Staates.

Souverän war nicht der Herrscher, selbst wenn er „absolut“ war, sondern das überlieferte Recht. Erst der Atheismus und der skeptische Rechtspositivismus, gestützt auf die moderne Volkssouveränität, habe alle Schranken des Gesetzgebers hinweggefegt. Während frühere Regenten in Fürstenspiegeln und dergleichen einer detaillierten Pflichtenerziehung unterworfen wurden, die die Grenzen seiner Macht und die Imperative seiner Verantwortlichkeiten aufzeigten – der Herrscher hatte nur die Freiheit, das „Rechte“ zu tun -, schienen solche Lehren und Schranken entbehrlich, als das Volk selber die Souveränität erlangte. „Ist das Volk selbst souverän geworden, dann ist die Vorstellung, dass es sich selbst bindet, widersinnig“ (1963, S. 217)

So konnte erst im Gefolge der Französischen Revolution die allgemeine Wehrpflicht durchgesetzt werden; ein „totaler“ Krieg war noch im 18. Jahrhundert und davor unvorstellbar  (vgl. zum Thema Krieg und Staatsgewalt besonders de Jouvenel, 1941a, 1972). Er ist Ausdruck unbeschränkter Souveränität der Regierungen über alle natürlichen und menschlichen Ressourcen einer Gesellschaft.

Das Besteuerungsrecht kenne heute keine grundsätzlichen Grenzen mehr. Der Fortschritt der Verwaltung ging vielmehr einher mit einer Verfügungsmacht über Privateigentum, mit der ständigen Ausdehnung des Besteuerungsrechtes und dem Recht der Regierungen, die Vertragsfreiheit der Individuen einzuschränken (de Jouvenel, 1972).

Die steigende Flut moderner Gesetze schaffe kein „Recht“ mehr; diese seien nur „Übersetzungen von Interessen, Stimmungen, Meinungen und insofern antisozial, da sie auf einer falschen und unheilvollen Gesellschaftsauffassung beruhten“. Sie seien in sich unstimmig, wenn sie das Werk einer immer ausgedehnteren, aber durch den Parteienstreit auch zerrissenen Staatsgewalt sind. Sie seien in ihrer ungerechten Systematik hassenswert, wenn sie Ausfluss einer brutalen Zentralgewalt seien (1972, S. 365).  […]

Literatur:

Jouvenel, Bertrand de (1941a), La Décomposition de L´Europe Liberale, Paris
Jouvenel, Bertrand de (1963), Über Souveränität, Neuwied
Jouvenel, Bertrand de (1972), Über die Staatsgewalt - Die Naturgeschichte ihres Wachstums, Freiburg

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

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