Das Vergehen, welches Saud am häufigsten zu bestrafen hatte, war der Verkehr seiner Araber mit Ketzern. Zur Zeit, wo der Glaube der Wahaby erst eingeführt worden war, waren die bestimmtesten Befehle gegeben, alle Verbindung zwischen Wahaby und anderen Nationen zu verbieten, die noch nicht die neue Lehre angenommen hatten, denn es galt der Satz, dass das Schwert allein als Beweismittel gegen letztere gebraucht werden müsse.
Da die Einwohner von Nedschid indessen gewohnt waren, häufig Medinah, Damaskus, Bagdad und die benachbarten Länder zu besuchen, so bewiesen sie sich beständig ungehorsam gegen diese Befehle, sodass es Saud für nötig fand, von seiner Strenge in diesem Betreffe nachzulassen. Er gestand es sogar schweigend zu, dass seine Araber in der letzten Zeit der syrischen Wallfahrt Lebensmittel für die Karawanen transportierten, und nahm selbst für jedes solches Kamel, welches seinen Untertanen gehörte, einen Dollar; dieses Transportgeschäft bei den Wallfahrtskarawanen ausgenommen, wollte er jedoch keinem seiner Araber erlauben, Verkehr mit Syrien, oder Bagdad zu treiben, bis zum Jahr 1810, wo der Pascha von Ägypten zum ersten Mal gegen ihn ins Feld rückte. Es existierte aber das Gesetz, dass, wenn ein Wahaby, Beduine oder Kaufmann, auf der Reise nach einem ketzerischen Land angetroffen würde, was sich aus der Richtung des Weges und der Beschaffenheit der Ladung allenfalls erweisen ließ, sein ganzes Eigentum in Gütern und Vieh für den öffentlichen Schatz konfisziert werden sollte. Kehrt derselbe aber aus dem ketzerischen Lande zurück, so wird sein Eigentum respektiert.
Willkürliche Auflagen, wie man sie in der Levante unter dem Namen avanias kennt, sind bei den Wahaby gänzlich unbekannt, wo niemand jemals mehr zu zahlen braucht, als was er den Steuereinnehmern schuldig ist, oder die Buße, welche er wegen eines Vergehens an den öffentlichen Schatz zu entrichten verurteilt worden ist. Reiche Personen sind vor der Habsucht der Regierung völlig gesichert, und Arabien ist vielleicht das einzige Land im Osten, wo dergleichen stattfindet. Die reichen Kaufleute zu Mekka, deren Niederlagen die schönsten Beduinenkleidungen enthielten, waren nie genötigt, die kleinste Summe zu zahlen, oder an Saud irgendein Geschenk von Wert zu machen.
Die Araber murren indessen über eine Art gezwungener Requisition in Folge der häufigen Befehle ihres Oberhauptes, ihm auf seinen Kriegszügen gegen die Ketzer beizustehen. Für diesen Fall müssen die Araber, für ihre eigenen Nahrungsmittel, Kamele, oder Pferde sorgen und empfangen dagegen kein anderes Emolument[1], als die Beute, die sie etwa zu machen im Stande sind. Dergleichen Expeditionen kommen ihnen deshalb teuer zu stehen. Andern Teils kann jedermann, der sich das Missvergnügen Sauds durch irgendeinen geringen Verstoß zugezogen hat, überzeugt sein, ihn dadurch wieder zu versöhnen, dass er ihn auf seinen Kriegszügen begleitet.
Die große Sicherheit, welche aus dieser strengen Verwaltung der Gerechtigkeit hervorging, gefiel ganz natürlich denen, welche Beraubungen und Unordnungen irgendeiner Art am meisten ausgesetzt waren. Die Landwirte in Nedschid, Hedschaz und Jemen hingen deshalb am aufrichtigsten an diesem neuen System, weil sie durch die Mängel des alten am meisten gelitten hatten. Große und kleine Karawanen, mit Bodenerzeugnissen beladen, zogen ihre Straße in diesen Teilen des Landes ohne die geringste Anfechtung; auch befürchteten die Landleute nicht mehr, dass ihre Ernten von den wandernden Stämmen abgemäht, oder zerstört würden. Die letzteren dagegen, die immer von Räubereien und Angriffen auf andere gelebt hatten, fanden es weit schwieriger, einer Regierung zu gehorchen, deren erste Grundsätze mit ihrer Subsistenzart[2] in geradem Widerspruch standen. Man darf sich deshalb nicht wundern, dass einige der großen Beduinenstämme sich bedachten, den Glauben der Wahaby anzunehmen, bis sie sich endlich durch die Übermacht dazu gezwungen sahen. Durch häufige Empörungen haben sie auch bewiesen, wie ungern sie diese Behinderung in ihrer gewohnten Lebensweise ertragen. Hierzu kommt nun noch ihr Widerwille gegen alles Tributzahlen.
Wenn Saud auf der einen Seite als sehr strenger Richter in Fällen von Verletzung des Gesetzes und als unversöhnlich gegen seine Feinde bekannt war, so war er eben so berühmt wegen der Wärme und Aufrichtigkeit seiner Freundschaft und wegen seiner Berücksichtigung alter und treuer Anhänger. Jeder Scheikh, welcher seine Anhänglichkeit an Saud bewiesen hat, kann sich auf seinen beständigen Schutz und auf seine Hilfe in allem Missgeschick verlassen, ja sogar einen vollständigen Ersatz jedes auch noch so beträchtlichen Verlustes erwarten, welchen er sich in seinem Dienste zugezogen hat.
Die größte Bestrafung, die ein Araber auf Befehl des Oberhauptes der Wahaby erhalten kann, besteht darin, dass ihm der Bart abgeschoren wird. Dies geschieht aber nur bei Personen von Auszeichnung, oder bei rebellischen Scheikhs und ist für Manche ein Schimpf, welchem sie weit lieber den Tod vorziehen. Ein auf diese Weise rasierter Araber sucht sich so lange vor aller Welt zu verbergen, bis sein Bart wieder gewachsen ist. Eine Anekdote, welche in diesem Betreff erzählt wird, zeigt den eigentlichen Charakter eines Arabers. Saud hatte lange den Wunsch gehabt, die Stute eines Scheikhs aus dem Stamme Beni Schammar zu kaufen; aber der Eigentümer weigerte sich, sie für irgendeine Summe zu verkaufen. Um diese Zeit war ein Scheikh aus dem Stamme Khatan verurteilt worden, wegen irgendeiner Übertretung des Gesetzes, seinen Bart zu verlieren. Als der Barbier in Sauds Gegenwart das Rasiermesser zum Vorschein brachte, rief der Scheikh aus: „O Saud, nimm die Stute des Scheikhs aus dem Stamme Beni Schammar als ein Lösegeld für meinen Bart!“ Die Strafe wurde erlassen und dem Scheikh gestattet, zu gehen und um die Stute zu handeln, die ihm 2500 Dollars kostete, wobei der Eigentümer geschworen haben soll, dass keine Geldsumme ihn würde bewogen haben, seine Stute wegzugeben, wäre es nicht geschehen, um den Bart eines Mannes aus dem edlen Stamme Khatan zu retten. Aber dieses ist ein seltenes Beispiel, denn Saud schlug häufig bedeutende Summen aus, die ihm geboten wurden, wenn er die Strafe des Rasierens erlassen wolle.
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[1] Ist ein heute nicht mehr gebräuchlicher Begriff aus dem Rechts- und Wirtschaftsleben für regelmäßig ausbezahlte, in ihrer Höhe jedoch schwankende Nebeneinkünfte.
[2] Art der Selbsterhaltung bzw -versorgung