Zitat: Ibn Taymiyya – Eigentumsrecht

«Individuen verfügen über ihr Eigentum, niemand kann es ihnen nehmen, weder komplett noch teilweise, ohne eine (gültige) Vereinbarung und ihre volle Zustimmung.¹ […] jemanden zu zwingen, etwas zu verkaufen – während er rechtlich nicht verpflichtet ist zu verkaufen – oder (jemanden zu zwingen) etwas nicht tun zu dürfen – wozu er rechtlich die Erlaubnis hätte – ist Unrecht; und Ungerechtigkeit ist eine (Form der) Unterdrückung die verboten ist.²»

¹ Ibn Taymiyah, Majmu‘ Fatawa Shaikh al-Islam Ahmad Ibn Taimiyah, Vol. 29, Band 29, Seite 522

² Ibn Taymiyah, Majmu‘ Fatawa Shaikh al-Islam Ahmad Ibn Taimiyah, Vol. 29, Band 29, Seite 521

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

14 Gedanken zu „Zitat: Ibn Taymiyya – Eigentumsrecht

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