«Individuen verfügen über ihr Eigentum, niemand kann es ihnen nehmen, weder komplett noch teilweise, ohne eine (gültige) Vereinbarung und ihre volle Zustimmung.¹ […] jemanden zu zwingen, etwas zu verkaufen – während er rechtlich nicht verpflichtet ist zu verkaufen – oder (jemanden zu zwingen) etwas nicht tun zu dürfen – wozu er rechtlich die Erlaubnis hätte – ist Unrecht; und Ungerechtigkeit ist eine (Form der) Unterdrückung die verboten ist.²»
¹ Ibn Taymiyah, Majmu‘ Fatawa Shaikh al-Islam Ahmad Ibn Taimiyah, Vol. 29, Band 29, Seite 522 ² Ibn Taymiyah, Majmu‘ Fatawa Shaikh al-Islam Ahmad Ibn Taimiyah, Vol. 29, Band 29, Seite 521