Buchauszug: Ibn Khaldun – Der Schaden durch Regierungsgesetze und staatlich regulierte Bildung

von Yahya ibn Rainer

Vor einiger Zeit schon brachte ich durch den Hinweis eines Bruders in Erfahrung, dass der „Islamische Staat“ den Schulzwang eingeführt hatte. Demnach ist jedes Kind bei Strafe dazu verpflichtet, von der 1. bis zur 9. Klasse eine Schule zu besuchen, die dem staatlichen „Amt für Bildung“ untersteht. Des Weiteren las ich heute auf einem IS-nahen Blog, dass auch sämtliche anerkannten Bildungsmittel ausschließlich vom „Islamischen Staat“ produziert und gedruckt werden dürfen.

Der „Islamische Staat“ bricht hier also mit einer langen Tradition der freien Bildung und des unabhängigen Wissenserwerbs. Diese Tradition begann unter der Führung des Gesandten Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – und fand seine Fortführung unter den darauf folgenden rechtgeleiteten Kalifen – möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein – und zahlreichen weiteren Dynastien, durch alle goldenen Zeitalter und Zivilisationen der muslimischen Geschichte hindurch, bis zum Niedergang des Osmanischen Reiches.

Ersetzt wurde diese Tradition durch ein vollumfängliches Bildungsmonopol nach dem Vorbild des christlichen Abendlandes. Der Schaden, der aus einer Monopolisierung resultiert, ist Ökonomen durchaus bekannt. Aus keinem anderen Grunde sagte der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – :

„Wer monopolisiert, ist ein Sünder.“

Und auch wenn man nach Imam asch-Schafi’i nur die Monopolisierung von Lebensmitteln als sündhaft betrachtet, bleibt der Schaden, der aus einer solchen entsteht, trotz alledem bestehen. Dem Menschen wird etwas vorenthalten, was eigentlich frei zu erwerben sein sollte und er wird gezwungen etwas zu erwerben, was er ggf. nicht erwerben möchte.

Bildung ist seit Anbeginn der muslimischen Geschichte ein Gewerbe, also eine wirtschaftliche Tätigkeit, die durch Vielfalt und Konkurrenz ihre Impulse und ihren Fortschritt erlangte. Auch Ibn Khaldun zählte die Wissensvermittlung in seiner Muqaddima, nebst der Landwirtschaft, dem Bauwesen, dem Zimmerhandwerk, dem Weber- und Schneiderhandwerk, der Geburtshilfe, der Schreibkunst und dem Verlagswesen, zu den klassischen Gewerben einer seßhaften Zivilisation. Die große freiheitliche Denkerin Rose Wilder Lane war sogar dermaßen vom muslimischen Bildungskonzept angetan, dass sie – neben einem kompletten Kapitel über den Islam – mehrere Seiten dem gewerblichen Charakter des muslimischen Wissenserwerbs widmete.[< anklicken & lesen]

Als Antwort von Anhängern des „Islamischen Staates“ bekam ich auf meine Einwände hin die Antwort, dass über die Scharia hinaus der Befehl des Kalifen als Gesetz gilt, so lange dieser Befehl nicht direkt mit der Scharia im Konflikt steht.

Nun, ich bin mir nicht gänzlich sicher, ob ein solcher Konflikt nicht schon existiert, wenn man es den Menschen verbietet, sich – dem eigenen Interesse entsprechend und nach eigener Wahl der Mittel und Lehrer – Wissen anzueignen.

Doch gehen wir einfach einmal davon aus und erkennen dieses regressive Regierungsgesetz als legal an, dann stellt sich immer noch die Frage nach der Herkunft (wessen Sunnah?) und nach dem Nutzen.

Hierzu möchte ich gern einen Buchauszug aus der deutschsprachigen Übersetzung der Muqaddima von Ibn Khaldun bemühen. Er beschreibt ganz gut und äußerst deutlich das Resultat solcher strafbewährter und menschengemachter Regierungsgesetze, besonders auf dem Gebiet der öffentlichen Bildung.

«Die Unterordnung der sesshaft-städtischen Bevölkerung unter gesetzliche Vorschriften untergräbt ihre Tapferkeit und lässt ihre Widerstandskraft schwinden. Es ist so, dass nicht jedermann Herr seiner selbst ist, denn die Führer und Befehlshaber, die über die Angelegenheiten der Menschen entscheiden, sind im Vergleich zu den anderen gering an Zahl. In der Regel wird der Mensch unumgänglicherweise von einem anderen Menschen beherrscht.

Wenn die Herrschaft milde und gerecht ist und man unter ihr nicht Zwang und Gewalt erdulden muss, geben sich die Menschen unter ihr so, wie es Mut bzw. Feigheit ihrer Seelen bedingen. Im Vertrauen darauf, dass sie zügelnden Einfluss nicht fürchten müssen, wird ihnen dieses Selbstvertrauen zu einer zweiten Natur, neben der sie nichts anderes kennen. Wenn die Herrschaft jedoch hart, streng und furchteinflößend ist, bricht sie die Tatkraft der Menschen und lässt ihre Widerstandskraft schwinden, weil sich Teilnahmslosigkeit in den unterdrückten Seelen breitmacht, wie wir erläutern werden. […]

Wenn gesetzliche Vorschriften mit Hilfe von Strafen durchgesetzt werden, so machen diese die Tapferkeit gänzlich zunichte; denn werden Strafen gegen jemanden verhängt, der sich nicht wehren kann, bringt dies Demütigungen mit sich, durch die die Tatkraft zweifellos zerbricht. Wenn die sittliche Erziehung und Bildung der Menschen nach gesetzlichen Vorschriften erfolgen und diese von Kindheit an Anwendung finden, üben sie in etwa den gleichen Einfluss aus, da die Menschen (auch in diesem Falle) in Furcht und Unterordnung groß werden und sich nicht von ihrer (natürlichen) Tapferkeit leiten lassen. […]

Dem widerspricht nicht die Tatsache, dass sich die Gefährten des Propheten den Vorschriften der Religion und des religiösen Gesetzes unterordneten und hierbei keine Einbuße ihrer Tapferkeit erlitten, sondern im Gegenteil alle anderen Menschen an Tapferkeit übertrafen.

Denn als die Muslime vom Gesetzgeber (d. h. vom Propheten Muhammad) – die Segnungen Allahs seien über ihm – ihre Religion empfingen, ging der zügelnde Einfluss von ihnen selbst aus, sobald sie die Ermutigungen und Androhungen, die er ihnen aus dem Koran vortrug, verinnerlicht hatten. Dies war nicht das Ergebnis systematischer Belehrungen und pädagogischer Erziehung. Vielmehr waren es die Gesetze und Vorschriften der Religion, die sie mündlich empfingen und in ihrem fest verwurzelten Glauben an die Wahrheit der Glaubensgrundsätze für sich annahmen.

Ihre Tatkraft blieb davon unberührt und nahm keinen Schaden, den ihnen Erziehung und gesetzliche Autorität hätten zufügen können. Umar – Allah möge an ihm Wohlgefallen haben – sprach: «Wen das religiöse Gesetz nicht erzog, den wird Allah nicht erziehen.» Er brachte damit seinen Wunsch zum Ausdruck, dass in einem jeden selbst der zügelnde Einfluss wohnen möge, und war überzeugt, dass der Gesetzgeber am besten wisse, was für die Menschen gut sei.

Als der Einfluss der Religion auf die Menschen allmählich zurückging und sie auf unterdrückende gesetzliche Vorschriften zurückgriffen, wurde das religiöse Gesetz zu einer Wissenschaft und zu einem Gewerbe, das man sich durch Erziehung und Belehrung aneignete. Und als sich die Menschen dann der städtisch-sesshaften Kultur zuwandten und sich den gesetzlichen Vorschriften unterwarfen, ging auf diese Weise ihre Tatkraft verloren.

Somit ist deutlich geworden, dass Gesetze der Staatsmacht und Gesetze, die der Erziehung dienen, der Tapferkeit abträglich sind, da der zügelnde Einfluss von außerhalb (und nicht von den Menschen selbst) kommt. Deshalb tragen diese Gesetze der Staatsmacht und jene, die der Erziehung dienen, bei den Bewohnern besiedelten Landes dazu bei, die Menschen innerlich zu schwächen und ihren Kampfesmut zu zähmen, da sie diesem Einfluss von Kind an bis ins hohe Alter ausgesetzt sind.

Die Beduinen jedoch kennen diese Situation nicht, da sie weitab von der Autorität der Staatsmacht, weitab von Erziehung und Bildung leben.»

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

8 Gedanken zu „Buchauszug: Ibn Khaldun – Der Schaden durch Regierungsgesetze und staatlich regulierte Bildung

  1. Kann der Bruder der dir diesen Hinweis gegeben hat auch einen Beweis erbringen ? Ich finde überhaupt nichts.
    Kann man wirklich jedes Kind von der 1. (Wie alt ist den ein 1.klässler)bis zur 9. Klassen bestrafen oder werden die Eltern in Haftung genommen ? Kannst du das belegen…„Des Weiteren las ich heute auf einem IS-nahen Blog, dass auch sämtliche anerkannten Bildungsmittel ausschließlich vom „Islamischen Staat“ produziert und gedruckt werden dürfen.„

    Ich habe in letzter Zeit ein Problem mit Meldungen über den IS und zwar das sich im Grunde fast alle Meldungen als falsch erwiesen haben.

    1. Es gab zur Bekanntgabe des Schulzwangs einen amtlichen Anschlag vonseiten des IS. Hier eine Fotografie eines solchen Schreibens:

      Amtlicher Anschlag zum Schulzwang
      (Das ist eine Aufforderung, dass alle ihre Kinder beim Schulamt anmelden müssen und dass der Besuch dafür verpflichtend ist. Wer sich nicht daran halte werde bestraft.)

      Das Thema wurde damals auch auf Facebook heiß diskutiert. IS-Anhänger verteidigten den Befehl des Kalifen, niemand zweifelte daran.
      Den IS-nahen Blog (NIWelt), der Auskunft über die Lehrmittel gibt, möchte ich aus strafrechtlich relevanten Gründen nicht direkt verlinken.

  2. Ich habe die Erfahrung gemacht das viele IS Anhänger die auserhalb des vom IS beherschten Gebiets leben alles sofort verteidigen was dem IS zugeschrieben wird, ob es der Wahrheit entspricht oder nicht. Das tuhen sie meistens aus einer Abwehrhaltung heraus, weill unter anderem viel Unsinn über den IS verbreitet wird.

    Das ´´ amtliche Schreiben´´ könnte auch eine Fälschung sein, wenn man beachtet wer dieses Schreiben verbreitet (oben links), vilieicht aber auch nicht.
    Desweiteren geht aus den genannten Blog heraus das der IS nun selber Lehrbücher produziert und druckt, das nur der IS Bücher drucken und produzieren darf kann ich dem Artikel nach nicht entnehmen.

    1. In dem besagten Beitrag auf dem IS-nahen Blog wird geschrieben:

      Der Islamische Staat produziert und druckt ALL SEINE Lehr-Bücher selbst

      Das bedeutet, dass tatsächlich ALLE Lehrbücher ausschließlich vom Staat produziert und gedruckt werden. Ich lese daraus, dass Lehrbücher, die andere produziert und gedruckt haben, nicht benutzt werden (dürfen).

      Der Vorteil, den man sich aus dieser Monopolstellung verspricht, wird folgendermaßen artikuliert.

      So werden Lehr-Werke produziert, die frei von Batil und Verfälschungen sind.

      Es wird also angenommen, dass nur der „Islamische Staat“ in der Lage sei, ausschließlich Lehrwerke zu produzieren, die frei von Batil und Verfälschungen sind.

      (Vielen Dank übrigens für den Hinweis auf den Rechtsschreibfehler)

  3. Asalamu Alaikum,

    Ich – Admin von Niwelt – verfasste den oben erwähnten Niwelt-Beitrag. [Zur Vergewisserung kann man den blog anschreiben und nachfragen].

    Dass der Islamische Staat nun selber all seine Lehr-Werke produziert und druckt, bedeutet nicht, dass alle anderen Werke und Bücher verboten sind und dies geht aus keiner Stelle aus dem Niwelt Beitrag hervor.
    Und dies geht aus keiner einzigen offiziellen IS Quelle hervor.

    Der Islamische Staat spornt zur Bildung an und bietet riesige Bibliotheken und Büchereien auf dem gesamten Gebiet der Khilafah an – Und die meisten Bücher in diesen Bibiliotheken sind Nicht vom Islamischen Staat produziert wurden.

    Ich würde mch freuen wenn von Seiten des Betreibers auf dem blog als auch auf facebook eine Richtig-Stellung stattfindet in sha’a Allah.

    Asalamu Alaikum

    1. Auch hier bringe ich gerne noch einmal die Zitate, die in ihrer Bedeutung m. E. keine anderes Verständnis zulassen, als das, welches ich in meinem Beitrag zum Ausdruck bringe.

      In dem besagten Beitrag auf dem IS-nahen Blog wird geschrieben:

      Der Islamische Staat produziert und druckt ALL SEINE Lehr-Bücher selbst

      Das bedeutet, dass tatsächlich ALLE Lehrbücher ausschließlich vom Staat produziert und gedruckt werden.
      Wenn also ALLE Lehrbücher vom IS produziert und gedruckt werden, wie viel Platz ist da noch für andere Lehrbücher?
      Die Bedeutung dieses Pronomen bzw. Zahlwortes (all; alle) bezieht sich „auf etwas in seiner Gesamtheit, in seinem ganzen Umfang, seiner ganzen Größe oder Stärke“ (Duden)

      Des weiteren geht ja aus dem besagten Beitrag auch hervor, welcher Vorteil aus diesem Umstand erwachsen soll:

      So werden Lehr-Werke produziert, die frei von Batil und Verfälschungen sind.

      Es wird also angenommen, dass nur der „Islamische Staat“ in der Lage sei, ausschließlich Lehrwerke zu produzieren, die frei von Batil und Verfälschungen sind.

      Die Richtigstellung wäre an dieser Stelle wohl vom IS-nahen Blog zu erbringen, wenn er mit seiner Aussage falsch liegt. Wa Allahu ‚alem.

  4. „Wer monopolisiert, ist ein Sünder.“

    Und auch wenn man nach Imam asch-Schafi’i nur die Monopolisierung von Lebensmitteln als sündhaft betrachtet, bleibt der Schaden, der aus einer solchen entsteht, trotz alledem bestehen. “

    Also das ist ja mal ein starkes Stück.

    Was bitte soll das? Wenn der Prophet sas sich auf Lebensmittel bezog, dann bezog sich nur auf Lebensmittel. Punkt.

    Mir nichts, dir nichts eine Analogie anwenden, ohne jede weitere Beweisführung…

    Wo kämen wir dahin?

    Orangen sind zwar keine Grapefruit, aber irgendwie ähnlich, also sind Oragen Grapefruits?

    Möge Allah uns vor deinem Irrsinn bewahren.

    1. Es handelt sich um eine klassische Meinungsverschiedenheit unter den Rechtsschulen.

      «Ma’mar ibn Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) gesagt hat:
      „Wer monopolisiert (arab. jahtakir), ist ein Sünder.“
      Dies berichtete Muslim

      Der äußere Wortlaut des Hadithes weist darauf hin, dass die Monopolisierung ALLER Handelsgüter verboten (arab. haram) ist, AUßER wenn man der Ansicht ist, dass das Wort ihtakara (d.h. monopolisieren) nur im Zusammenhang mit LEBENSMITTELN benutzt wird. Abu Jusuf, der Schüler Abu Hanifas, ist jedoch der Ansicht, dass es allgemein gilt, indem er sagt: „ALLES, dessen Zurückhaltung für die Menschen einen Schaden bedeutet, ist ihtikar (d.h. Monopolisierung), und wenn es auch Gold oder Kleidungsstücke sein sollten“. Die schafiitische Rechtschule sagt, dass es die verbotene Monopolisierung (arab. ihtikar) NUR für LEBENSMITTEL für Menschen und Tiere gibt.»

      (Quelle: Hadith al-Ahkam – Hadithe der rechtlichen Bestimmungen – mit Erläuterungen Gottesdienstliche Handlungen und Handelsrecht, basierend auf Auszügen aus dem klassischen Werk „Subul as-Salam“, von Mohammad ibn Ismail As-San’ani, DIdI e.V.)

      Schade, dass Sie sich nicht in der Lage sehen, eine Kritik auch ohne Beleidigung („deinem Irrsinn“) zu formulieren.

      Möge Allah uns Sabr und Akhlaq geben.

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