Buchauszug: Ibn Taymiyya – Illegale Steuern und Abgaben im Islam

Heute ein kleiner Auszug aus dem Buch Economic Concepts of Ibn Taimiyah von Prof. Dr. Abdul Azim Islahi, der sich mit der Steuerpolitik unter Schariarecht beschäftigt. Der von Prof. Dr. Islahi zitierte Gelehrte heißt Ibn Taymiyyah (1263 – 1328) und war ein islamischer Gelehrter der besonders unter – heute sogenannten – Salafisten hohes Ansehen genießt und recht oft als Referenz herangezogen wird.

Im folgenden Scan lesen wir einen Auszug aus dem Rechtsgutachten des o.g. Ibn Taymiyyah, in dem er einige Formen von Steuern und Abgaben aufzählt, die unter dem Schariarecht als illegal gelten.

taymiyyah

Hier eine Zusammenfassung der genannten illegalen Steuern und Abgaben:

  • Kopfsteuern
  • Abgaben auf Tierbestand
  • Abgaben auf Baumbestand
  • Vermögenssteuer
  • Erhöhung der Almosenabgabe (über das Scharialimit)
  • Erhöhung der Grundsteuer (über das Scharialimit)
  • Mehrwertsteuern (z.B. auf Lebensmittel, Kleidung, Tiere, Früchte usw.)
  • Zölle
  • Sämtliche Arten von Sonderabgaben und -steuern

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Über Jens Yahya Ranft

Jens Yahya Ranft, Jahrgang 1975, verheiratet, 3 Kinder, Geschäftsführer und Prokurist in einem kleinen deutsch-arabischen Unternehmen. Urheber dieses Blogs. Liest und publiziert vor allem in den Bereichen Staats- und Religionsgeschichte, (Sozio-)Ökonomie, politische Philosophie und Soziologie.

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