«Es obliegt der Frau grundsätzlich überhaupt nicht, ihrem Mann mit irgendetwas zu dienen, weder mit Teigkneten, noch mit Kochen, Einrichtung, Fegen, Spinnen, Weben oder mit sonst irgendetwas. Wenn sie es aber tut, so ist es besser für sie. Dem Mann obliegt es hingegen, sie mit fertig genähter Kleidung und fertig gekochtem Essen zu versorgen. Sie hat lediglich einen guten Umgang mit ihm zu pflegen, nicht freiwillig ohne seine Erlaubnis zu fasten, während er zugegen ist, niemanden in sein Haus zu lassen, den er nicht mag, sich nicht zu verweigern, wenn er nach ihr verlangt und das zu behüten, was er an Vermögen bei ihr gelassen hat.»
– Abū Muhammad `Alī Ibn Hazm (gest. 456 n.H.) in Al-Muhallaa
Ein herzlicher Dank - für Übersetzung/Unterstützung - geht raus an Taariq bin Lahsan.
Assalamu alaikum,
kann man diese Aussagen mit Koranversen und/oder mit Hadithen belegen. Wenn ja, wo kann man diese nachlesen.
Wassalam